Dass 1440 Lehrerstellen jahrelang unbesetzt blieben, liegt auch an einer Personalverwaltung im Blindflug. Das Problem: Sie wird nicht nur im Kultusministerium praktiziert.
Als Konsequenz aus dem Skandal mit 1440 aus Versehen unbesetzt gebliebenen Lehrerstellen in Baden-Württemberg, fordert die Präsidentin des Landesrechnungshofs Cornelia Ruppert passgenaue Reformen für die Verwaltung des im Kultusministerium angesiedelten Personals. Sie sieht zwar trotz des in der Vorwoche publik gewordenen Missmanagements bei der Lehrerstellenverwaltung keinen Anlass, der Landesregierung insgesamt das Testat einer „geordneten“ Haushaltsführung zu entziehen. Ihre Kritik fällt dennoch umfassend und scharf aus.
Im Kultusministerium fehlt der Überblick
Nicht nur die zur Erklärung des Problems angeführte Computerpanne mit einer fehlerhaften Software ist laut Ruppert ein Problem beim Personaletat des Kultusministeriums. „Man hatte keinen Überblick, wie viele Stellen besetzt sind und wie viele nicht“, monierte sie.
Anders als im normalen Verwaltungsprozedere gibt es im Kultusministerium keine stellenscharfe Personalbudgetierung. Stattdessen werden die Kosten der Lehrerstellen auf Grundlage des letztjährigen Personalaufwands etatisiert und bei Veränderungen einfach angepasst. Ob das auszugebende Geld zur Zahl der vorhandenen Stellen passt, wird routinemäßig offenbar an keiner Stelle überprüft. Deshalb kritisiert Ruppert, dass im Blick auf die im Land beschäftigten Lehrkräfte keinerlei Relation zwischen dem Personalbestand und den Personalkosten hergestellt wird. Diese Intransparenz werde durch die ausschließlich vom Kultusministerium praktizierte Poolverwaltung von Stellen noch verstärkt. „Das kann man nicht so lassen. Auch als Verwaltung muss man wie in einer Bilanz wissen, was rechts und was links in den Büchern steht“, sagte Ruppert. „Wir müssen wissen, wie groß der Pool von besetzbaren Stellen ist. Dafür brauchen wir eine Lösung.“
1440 Stellen müssen aus Rücklagen finanziert werden
Cornelia Ruppert lies in der Pressekonferenz anklingen, dass das Geld für die vom Kultusministerium angekündigte Besetzung der 1440 freien Stellen zum nächsten Schuljahr aus einem Globaltitel des Haushalts finanziert werden muss. Auf Anfrage bestätigte das Finanzministerium, dass zur Finanzierung dieser 1440 zusätzlichen Lehrerstellen im laufenden Doppelhaushalt etwa 180 Millionen Euro aufgebracht werden müssen. „Das werden wir den Rücklagen entnehmen“, so der Sprecher. Für den nächsten Doppelhaushalt zeichne sich wegen der 1440 zusätzlichen Lehrkräfte als zusätzliche zwangsläufige Ausgabe eine Mehrbelastung von 240 Millionen Euro ab, die für andere Haushaltszwecke fehlten.
Auch bei Polizei und Hochschulen ist der Etat nicht transparent
Experten zufolge ist ein Haushaltscontrolling, das den Namen verdient, unter der im Kultusministerium praktizierten ausgabeorientierten Personalverwaltung praktisch ausgeschlossen. Das Finanzministerium erklärte, dass in der Breite der Landesverwaltung die Personalausgabenbudgetierung stellenscharf erfolgt – nicht aber bei den personalintensiven Ressorts Polizei, Hochschule und Schule.
„Lehrer und Polizisten werden nach den Ist-Personalausgaben des letzten abgeschlossenen Jahres budgetiert“, erläutert ein Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). „Ebenfalls wird bei den meisten Hochschulen so verfahren.“ In den drei Bereichen Hochschule, Polizei und Schule erfolge die Budgetierung im Grundsatz auf Basis der vorjährigen Ausgabesumme.