Die Maske im Unterricht bleibt Pflicht (Symbolbild). Foto: dpa/Andreas Arnold

Es sei nicht Aufgabe von Kindern, andere zu schützen, argumentiert eine Siebtklässlerin. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht das anders – und lehnt einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht ab.

Mannheim - Schüler an den Südwest-Schulen müssen weiterhin im Unterricht eine Corona-Schutzmaske tragen. Der Verwaltungsgerichtshof lehnte - wie im Oktober - einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht am Mittwoch ab. Eine Siebtklässlerin konnte sich nicht mit dem Argument durchsetzen, es sei nicht Aufgabe von Kindern, andere zu schützen. Auch der Hinweis der Schülerin einer Schule im Landkreis Sigmaringen auf eine Empfehlung des Vereins Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung überzeugte die Richter nach eigenen Angaben nicht.

Laut dem Verein sollen Arbeitnehmer nach zwei Stunden mit Maske eine Erholungspause von 30 Minuten einlegen. Diese Angaben bezögen sich aber auf mittelschwere Arbeiten, nicht auf Schulunterricht, betonte der 1. Senat. In der Regel müssten Schüler nicht zwei oder mehr Stunden Maske tragen, ohne ungehindert Frischluft einatmen zu können. Bereits im Oktober waren zwei Schüler aus dem Landkreis Ravensburg mit einem Eilantrag gegen das Tragen der Mund-Nase-Abdeckung in Mannheim gescheitert.

Gegen den Beschluss (Az: 1 S 3318/20) vom Mittwoch können keine Rechtsmittel eingelegt werden.