Eine Klassenreise nach New York brachte ein Berliner Gymnasium in die Schlagzeilen. Foto: dpa-Zentralbild

38 000 Euro kostete die Klassenfahrt eines Berliner Gymnasiums nach New York – unterstützt vom Jobcenter. Auch in Baden-Württemberg können Schüler Zuschüsse beantragen, wenn ihre Eltern über wenig Geld verfügen.

Stuttgart/Berlin - Müssen Steuerzahler für Klassenfahrten aufkommen? Ein Berliner Gymnasium ist jetzt in die Schlagzeilen geraten, weil 15 Schüler mit ihrem Englisch- und Kunstleistungskurs nach New York flogen. Finanziert wurde die rund 38 000 Euro teure Reise durch das Jobcenter – aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für benachteiligte Familien.

Auch in Baden-Württemberg können Schüler Mittel aus diesem Topf beantragen, wenn ihre Eltern ein geringes Einkommen haben. Eine Obergrenze für die Zuschüsse gebe es nicht, sagte ein Sprecher der Regionaldirektion Baden-Württemberg.

Die Stadt Stuttgart hat ausnahmsweise auch schon Reisen in die Ferne unterstützt – etwa zu einer Partnerschule in Mumbai oder nach China –, allerdings nur einzelne Schüler, nicht für ganze Klassen. „Da ist es für uns auch nachvollziehbar, dass wir benachteiligte Jugendliche nicht ausschließen wollen“, sagte Jürgen Peeß, Amtsleiter des Jobcenters Stuttgart. In diesen Fällen seien die Eltern gebeten worden, anderweitig zusätzliche Mittel zu beantragen, etwa bei Stiftungen. In der Regel lägen die Zuschüsse für Klassenfahrten bei 300 bis 400 Euro.

Das Thema Kosten anzusprechen fällt schwer

„Die für Schüler entstehenden Kosten sind so niedrig wie möglich zu halten, müssen in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen der Veranstaltung stehen und dürfen die Eltern nicht in unzumutbarem Maße belasten“, heißt es in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu Klassenfahrten und anderen außerunterrichtlichen Veranstaltungen.

Das hätten nicht alle Schulen im Blick, sagte Sabine Wassmer, Vorsitzende des Gesamtelternbeirats Stuttgart. Vor allem Eltern mit mittlerem Einkommen klagten immer wieder darüber, dass zu teure Ziele angesteuert würden. Vielen falle es jedoch schwer, etwa beim Elternabend aus Kostengründen dagegen Einspruch zu erheben.