Einschnitt bei der Elterninitiative „G9 jetzt!“: Die kämpferischen Mütter, die sie gegründet und zum Erfolg geführt haben, hören auf. Was sie dazu bewegt hat, und welche Folgen das hat.
Die beiden Mütter, die die Elterninitiative „G9 jetzt!“ gegründet und mit 107 000 Unterschriften für den Volksantrag über die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasien auch zum Erfolg geführt haben, ziehen sich aus der Initiative zurück. Sieben Jahre nachdem sie ihren Kampf begonnen haben, hören Corinna Fellner, 52, und Anja Plesch-Krubner, 55, auf. „Da unser Tanker sein grundsätzliches Ziel erreicht hat und nun sicher im (ersten?) Hafen liegt, haben wir die Entscheidung getroffen, von Bord zu gehen und das Steuer einer neuen tatendurstigen Führungsmannschaft zu überlassen“, erklären die beiden Frauen in ihrer ausdrücklich letzten Pressemitteilung.
Die Gymnasialrebellinnen haben Geschichte geschrieben. Zwar haben viele Parteien in den letzten Jahren die Abkehr vom Turbogymnasium und die Hinwendung zu einer längeren Schulzeit in ihren Bildungsprogrammen vollzogen. Doch ohne den beharrlichen Einsatz der beiden für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium in Baden-Württemberg, hätte die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt weder den Umstieg auf G9 beschlossen, noch den Einstieg in darüber hinausgehende, weitreichende Schulstrukturreformen angepackt. Insofern haben die beiden Mütter, die vor sieben Jahren mit ihrem Kampf für eine Wende an den Gymnasien im Land begonnen haben, der laufenden Legislaturperiode einen prägenden bildungspolitischen Stempel aufgedrückt.
Initiative strebt Volksbegehren an
Der Rückzug steht offenbar in Zusammenhang mit einem Richtungsstreit über den künftigen Kurs bei „G9 jetzt!“. Nachdem die Landesregierung die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium beschlossen hat, steht bei der Bürgerinitiative die Entscheidung an, ob sie trotz dieser Wende ein Volksbegehren für ihr eigenes G9-Gesetz anstrebt. Die Landesregierung will die Einführung von G9 aufwachsend umsetzen und im Schuljahr 2025/26 mit den Fünft- und Sechstklässlern starten. Diese Schüler sollen die ersten sein, die 2034 und 2035 ihre Reifeprüfung wieder am Ende einer neunjährigen Gymnasialzeit ablegen. Die älteren Klassenstufen des Gymnasiums sollen dagegen ihre Abiturprüfung, so wie bisher, nach acht Jahren machen.
Während Anja Plesch-Krubner und Corinna Fellner damit ihr Ziel erreicht und den Tanker sicher im Hafen liegen sehen, ist die neue Führung von „G9 jetzt!“ mit den grün-schwarzen Reformplänen für das neue neunjährige Gymnasium nicht zufrieden. Dass Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) im jüngsten Gespräch mit Vertretern der Initiative keine Zugeständnisse zur Entlastung der G8-Klassen gemacht hat, wird im jüngsten Newsletter als „nicht hinnehmbar“ bezeichnet. Offiziell wurde noch nicht mitgeteilt, wer die Nachfolge von Corinna Fellner und Anja Plesch-Krubner angetreten hat. Als Verantwortliche der Bürgerbewegung zeichnet laut der Homepage jetzt Marita Raschke aus Leonberg. Sie hat bisher als Bereichsleiterin der Initiative agiert und auch den Newsletter unterzeichnet.
Gründerinnen für Dialog mit Landesregierung
Dass die höheren G8-Klassen in die Umstellung einbezogen werden, ist der Organisation besonders wichtig, weil viele Unterstützer Kinder am Gymnasium haben, die von den grün-schwarzen Reformplänen nicht profitieren würden. Deshalb treibt die Initiative die Vorbereitungen voran, um die G9-Pläne der Landesregierung per Volksbegehren zu kippen.
Die beiden Gründerinnen setzen dagegen, wie sie in ihrer Mitteilung betonen, „große Hoffnungen in die begonnene Diskussion über Unterstützungsmöglichkeiten für die Coronajahrgänge am Gymnasium – außerhalb unseres Gesetzentwurfs“. Ausdrücklich wünschen sie sich, „dass der Gesprächsfaden mit dem Kultusministerium nicht abreißt“.
Nachdem der Landtag den Volksantrag für die Rückkehr zu G9 abgelehnt hat, hat die Elterninitiative bis zum 17. Juli Zeit, ein Volksbegehren zu starten. Um dieses Anliegen durchzusetzen, muss sie mindestens 770 000 Unterschriften von Unterstützern vorweisen – zwanzigmal mehr als zur Durchsetzung des Volksantrags nötig waren. Allerdings ist unsicher, ob der Gesetzentwurf der G9-Initiative die Voraussetzungen für ein Volksbegehren überhaupt erfüllt.
Auf juristische Zweifel an diesem Punkt hat das Innenministerium schon bei der Prüfung über die Zulässigkeit des Volksantrags hingewiesen.