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Hartz-IV-Empfänger sollten begünstigt werden, jetzt stehen sie ohne jeden zusätzlichen Euro da – Liegt die Schuld in Berlin?

Stuttgart - Verbockt haben’s die anderen. Schwarz-Gelb in Berlin. Selbst hat man ja alles versucht. Aber was will man denn machen, wenn das Bundesfamilienministerium auf stur schaltet? So in etwa lautet die Begründung der SPD, warum es nach 26 Jahren künftig kein Landeserziehungsgeld mehr gibt. Nur etwas höflicher formuliert: „Ich habe mich seit vielen Jahren mit Nachdruck für das Landeserziehungsgeld eingesetzt. Angesichts der jetzigen bundespolitischen Rahmenbedingungen lässt sich der Erhalt aber nicht mehr begründen“, stellte Sozialministerin Karin Altpeter (SPD) dieser Tage mit Bedauern fest: „Wir wollen damit ja nicht den Bund finanziell entlasten, sondern sozial schwächere Familien und Jugendliche unterstützen.“ Dies sei jedoch nicht gewährleistet. Die Ministerin schloss das Kapitel Landeserziehungsgeld mit den Worten: „Die Streichung der Leistung ist der Landesregierung außerordentlich schwergefallen.“

Ist damit alles gesagt? Nein. Denn Altpeter präsentiert nur einen Ausschnitt einer vielschichtigen Geschichte. Im Interesse der von Grün-Rot vielbeschworenen Transparenz lohnt es sich, sie nachzuzeichnen.

Der Anfang vom Ende des Landeserziehungsgelds ist im Koalitionsvertrag vom April 2011 dokumentiert. Dort steht: „Mit einem reformierten Landeserziehungsgeld wollen wir ärmere Familien mit Kindern bis zu einem Alter von 13 Monaten besonders unterstützen.“ Diese Reform sah vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten von derzeit rund 20.000 Familien deutlich zu reduzieren. Künftig sollten fast nur noch Hartz-IV-Bezieher die Leistung erhalten.

Auf Druck der Grünen, die das von der Regierung Späth 1986 eingeführte Landeserziehungsgelds seit eh und je ablehnten, beschloss das Kabinett im Januar, die Mittel von jährlich 38 Millionen Euro um die Hälfte zu kürzen – zugunsten des Ausbaus von Kindertagesstätten. Die verbliebenen 19 Millionen Euro waren für das „neue Landeserziehungsgeld“ vorgesehen. Am 1. Oktober sollte dieses wirksam werden. Konkret war geplant, Hartz-IV-Empfängern pro Kind im ersten Lebensjahr monatlich 190 Euro auszubezahlen. Eine Konsequenz aus der auch von vielen Verbänden kritisierten Tatsache, dass das 2007 bundesweit eingeführte Elterngeld mit Hartz IV verrechnet wird und folglich bei diesem besonders bedürftigen Personenkreis verpufft. Bis dato war das Landeserziehungsgeld (205 bis 240 Euro pro Kind) im Anschluss an das Elterngeld geflossen, also erst im zweiten Lebensjahr.

Grün-Rot auf dem Holzweg

Bei der Ausarbeitung der Verwaltungsvorschrift kamen dem Sozialministerium allerdings Zweifel. War man bisher „felsenfest“ davon ausgegangen, dass das „neue Landeserziehungsgeld“ seinerseits nicht auf Hartz IV angerechnet werden würde, war man sich jetzt plötzlich nicht mehr so sicher. Besser in Berlin nachfragen, dachte man sich und begann eine Korrespondenz mit dem Bundesfamilienministerium, die sich vom 15. März bis zum 18. August erstreckte. In dem Schriftverkehr, der unserer Zeitung vorliegt, fragte das Stuttgarter Sozialministerium wiederholt nach, wie man in Berlin das Vorhaben bewertet. Wortreich legte man dar, dass es sich bei dem neuen Landeserziehungsgeld nicht um eine Einkommensersatzleistung handle – eine solche müsste auf Hartz IV angerechnet werden –, sondern um eine „familienpolitische Erziehungsleistung des Landes“. Sie sei mit dem früheren Bundeserziehungsgeld vergleichbar.

In Berlin sah man das anders. Der wiederholten „Bitte um Rechtsklarheit“ wurde nicht entsprochen. Zwischen den Zeilen war jedoch herauszulesen, dass Grün-Rot mit seiner Lesart mutmaßlich auf dem Holzweg war. Aus Sicht des Bundesfamilienministeriums hatte die Landesregierung bei ihrer Reform die Spielregeln in einer Weise verändert, dass das Landeserziehungsgeld den Charakter einer Sozialleistung annahm – und als solche mit Hartz IV verrechnet werden würde. Für sonderlich sozial hielt das Bundesfamilienministerium die Landesvariante offenbar auch nicht. Personen, die keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt hätten, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, wären vom neuen Landeserziehungsgeld ausgenommen, wurde argumentiert.

Was tun?

Was tun?, fragte man sich in Stuttgart. Offen erklären, dass man sich verkalkuliert hatte? Den Kabinettsbeschluss vom Januar rückgängig machen? Von wegen. Die Haushaltsstrukturkommission beschloss, das Landeserziehungsgeld nun eben ganz zu kippen; man stand ja ohnehin unter Spardruck. In der Folge musste sich die Sozialministerin fügen. Als Kompensation bewilligt man ihr zehn Millionen Euro zur Förderung einkommensschwacher Familien. Unter dem Strich ein Abbau von 28 Millionen Euro für sozial Schwächere. Begleitet wurde die Kürzung von Krokodilstränen und rhetorischen Nebelschwaden: Wir wollten ja, aber Berlin hat nicht . . . Siehe oben.

Dabei lag die Alternative zur vollständigen Streichung auf der Hand: die Beibehaltung des Landeserziehungsgelds in alter, jedoch abgespeckter Form. In dem Schriftverkehr mit dem Sozialministerium stellte das Bundesfamilienministerium nämlich klar, dass das Landeserziehungsgeld bisheriger Prägung „nicht als Einkommen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, bei der Sozialhilfe oder beim Kinderzuschlag berücksichtigt wird“. Mit anderen Worten: Es ist unbedenklich. Hätte die Landesregierung die Grundkonstruktion belassen, also den Kreis der Anspruchsberechtigten nicht an den Bezug von Sozialleistungen, sondern wie bisher an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft (1480 Euro bei Familien, 1225 Euro bei Alleinerziehenden), wäre die Frage der Anrechenbarkeit gar nicht aufgetaucht. Die Landesregierung hat das Problem demnach überhaupt erst geschaffen. Als Erklärung verweist das Sozialministerium auf ein „Gerechtigkeitsproblem“. Wäre die Altregelung in Kraft geblieben, hätten weiterhin auch solche Eltern Landeserziehungsgeld erhalten, die nicht zwingend Hartz-IV-Empfänger sind.

Andererseits: Nach der Radikalkur von Grün-Rot stehen nun auch Eltern mit Hartz IV ohne einen einzigen zusätzlichen Euro an Landeserziehungsgeld da. In diesem Punkt widerspricht das Ministerium nicht. Der Caritasverband kam am Freitag zu einem eindeutigen Urteil: Auf dem Rücken der sozial Schwachen würden finanzpolitische Winkelzüge zwischen Bund und Land ausgetragen. Die Streichung des Landeserziehungsgeldes sei „familienfeindlich und unsozial“