Vor einem Insolvenzverfahren müssen die Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Foto: AdobeStock/60507022

Vor 20 Jahren wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt. Es soll Überschuldeten einen Neuanfang ermöglichen. Doch nur wenige Betroffene nutzen diese Möglichkeit.

Esslingen - Es war, als wäre ein Knoten geplatzt.“ Christine Schlüter (Name geändert) hat es getan: Sie hat Privatinsolvenz angemeldet. Jetzt sitzt die 43-Jährige im Büro ihres Anwalts Gerhard Seil in Esslingen und ist vor allem eines: erleichtert.