Nicht nur Geigenunterricht darf im neuen Schuljahr jetzt doch wieder stattfinden in den 4500 Schulen in Baden-Württemberg. Auch Chöre und Bigbands sind erlaubt. Foto: dpa/Monika Skolimowska

Die Schulmusiker können ein wenig aufatmen: Sie dürfen nach den Sommerferien singen und auch Blasmusik machen – aber nur im Klassenformat. Das Kultusministerium hat dafür Bedingungen festgelegt. Alle altersgemischten Chöre und Orchester können nicht aktiv sein.

Stuttgart - Zwei Meter Abstand in alle Richtungen, alle zwanzig Minuten lüften und Klasseninstrumente vor und nach dem Unterricht desinfizieren – das sind die wichtigsten Regeln, die die Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für das Singen und Musizieren im neuen Schuljahr festgelegt hat. So steht es in den dreiseitigen Hinweisen zur Durchführung von Musikunterricht und außerunterrichtlichen Musikveranstaltungen, die die Kultusministerin jetzt an die Schulen verschickt hat und die unserer Zeitung vorliegen.