Die Politik appelliert an Familien, die Notbetreuung in Kitas und Schulen nur zu nutzen, wenn es gar nicht anders geht, setzt aber kaum klare Regeln. Eltern und Erzieher kritisieren, dass so die Verantwortung für den Infektionsschutz auf sie abgewälzt wird.
Stuttgart - Normalerweise trifft Stefan Klein seine beruflichen Entscheidungen aufgrund von Fakten und Zahlen. Emotionen und Bauchgefühle dürfen in seiner Tätigkeit als Controller keine Rolle spielen. Umso schwieriger waren für den 38-jährigen Stuttgarter die vergangenen Tage. Weil die Landeshauptstadt ihre Kitas und Schulen wegen der hohen Inzidenzzahlen geschlossen hat, standen Klein und seine Frau vor der Entscheidung, ob sie ihre beiden Kinder, drei und sechs Jahre alt, für die Notbetreuung anmelden sollen – oder nicht.
„Die Berechtigung hätten wir auf jeden Fall gehabt“, sagt Klein, der eigentlich anders heißt. Beide Elternteile arbeiten nahezu in Vollzeit, beide hätten von ihrem Arbeitgeber problemlos eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung bekommen. Die Kinder in die Notbetreuung zu schicken, das wäre für Eltern, Betriebe und auch die Kinder der bequemste Weg gewesen, sagt Klein. „Aber man hat auch eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Was bringt es, wenn die Kitas schließen, aber die Notbetreuung voll ist? Dazu kommt unsere Sorge, uns anzustecken“, erklärt Klein die Gemengelage, in der das Ehepaar eine Entscheidung treffen musste. Denn eines sei klar: Im Homeoffice arbeiten und zwei kleine Kinder betreuen, das sei entgegen der landläufigem Meinung eben nicht möglich: „Im Grunde mussten wir uns entscheiden zwischen Notbetreuung und bei der Arbeit auszufallen.“ Wie den Kleins dürfte es vielen Familien im Land gehen, die vor der Entscheidung stehen, ob sie Notbetreuung beantragen oder nicht. Die Vorgaben, wer Anspruch auf einen Platz in den Kitas und Schulen bis zur siebten Klasse hat, ist von Seiten des Landes weit gefasst. Einen Anspruch haben laut Landesverordnung unter anderem Kinder, „deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Homeoffice der Fall sein)“. Darüber, wer unabkömmlich ist und was Unabkömmlichkeit bedeutet, können die Eltern selbst entscheiden.
Was heißt eigentlich „unabkömmlich“
Zwar appelliert das Kultusministerium an die Eltern, die Betreuung nur dann zu beantragen, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. Eine formale Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit verlangt es allerdings nicht. Diese Regeln haben im Januar und Februar, als die Kitas und Grundschulen zuletzt geschlossen waren, dazu geführt, dass in manchen Einrichtungen im Land bis zu 80 Prozent der Kinder in die Betreuung gingen. Gewerkschaften sprachen deshalb von einer Öffnung durch die Hintertür.
Ministerium will an Regelungen nichts ändern
Auch jetzt, in der dritten Corona-Welle, will das Kultusministerium nach Auskunft eines Sprechers bei diesen „bekannten und etablierten Kriterien“ bleiben. Die diese Woche vom Bundestag beschlossene Corona-Notbremse lässt den Ländern den notwendigen Spielraum. Allerdings können die Kommunen, die nun ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 die Betreuungseinrichtungen schließen müssen, die Regeln verschärfen. So verlangen die meisten Landkreise mittlerweile eine Arbeitgeber-Bescheinigung. Stuttgart und Mannheim haben zudem eine Testpflicht für Kitakinder auch in der Notbetreuung eingeführt.
Die Eltern befreit das allerdings nicht aus ihrem Dilemma. „Das Thema, wer die Kinder bringen sollte und wer nicht, wird bei uns in der Elternschaft heiß diskutiert, da tun sich auch Gräben auf“, erzählt eine Elternbeirätin. Sie erlebt, dass die Bereitschaft der Eltern, die Kinder – trotz Anspruch – nicht in die Betreuung zu schicken mit dem Andauern der Krise sinkt. „Manche tun alles dafür, es irgendwie zuhause zu stemmen, zum Beispiel, indem sie sich mit anderen Eltern zusammen tun. Für andere ist klar, dass die Kinder in die Kita gehen sollen, komme was wolle“, erzählt die Elternbeirätin. Sie persönlich hätte sich gewünscht, dass das Land strikte Regeln wie im ersten Lockdown 2020 setzt: „Notbetreuung für systemrelevante Berufe und eine verbindliche Obergrenze für die Belegung der Gruppen.“Ähnlich äußert sich auch der Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg, der sich außerdem landesweit verpflichtende Tests für Kitakinder wünscht. „Bei den freiwilligen Tests gibt zu viele Eltern, die nicht mitmachen“, sagt Bärbel Baumgärtner vom Verband. Es sei riskant zu denken, nur weil immer mehr Erzieherinnen und Erzieher geimpft sind und Tests gemacht werden, seien Kitas gänzlich sicher. Schlecht findet Baumgärtner unverbindliche Empfehlungen wie die der Stadt Stuttgart, dass nur 50 Prozent der Kinder kommen sollen. „Was soll eine Einrichtungsleitung machen, wenn mehr Eltern eine Berechtigung haben?“, fragt sie.
Verband der Kita-Fachkräfte will Testpflicht
Klare Regeln – die würden Eltern auch bei der Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber helfen, wenn sie statt Notbetreuung etwa die zusätzlichen Kinderkrankentage in Anspruch nehmen wollen. Der Bund hat bei Kita- und Schulschließungen die Anzahl der Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 30 dieses Jahr erhöht.
Manche Aufgabe bleibt jetzt liegen
Von dieser Möglichkeit haben nun auch Stefan Klein und seine Frau Gebrauch gemacht. Sie werden von nun an jeder je zwei Kinderkrankentage pro Woche nehmen – und nehmen in Kauf, dass manche ihrer Aufgaben im Büro dann liegen bleiben, weil es keinen gibt, der sie übernehmen kann. Sein Chef, selbst Vater, habe verständnisvoll auf seinen Wunsch reagiert. „Wir haben meine Aufgaben priorisiert und teilweise verschoben“, sagt Stefan Klein. Er ist froh über diese Entscheidung, denn die Kitagruppe seines Sohnes ist in der Notbetreuung schon wieder zu 70 Prozent gefüllt.