Damit die Wohnung nicht dreckig wird, liegt es nahe, Schuhe im Treppenhaus abzustellen. Aber darf man das überhaupt? Foto: Maridav / Shutterstock.com

Damit die Wohnung nicht dreckig wird, liegt es nahe, Schuhe im Treppenhaus abzustellen. Aber darf man das überhaupt?

Man kommt nach Hause und auf dem Weg durch das Treppenhaus wird man vom unangenehmen Geruch der Schuhe des Nachbarn begrüßt. Wer sich täglich in dieser Situation befindet, hat sich bestimmt schon einmal die Frage gestellt, ob man Schuhe im Treppenhaus überhaupt stehen lassen darf.

Das Treppenhaus ist primär Flucht- und Rettungsweg

Der Hausflur ist zwar ein Gemeinschaftsraum, allerdings ist das Abstellen von Gegenständen in Treppenhäusern durch den Brandschutz geregelt, da diese primär eine Fluchtwegfunktion haben. Die Vorgaben zum Brandschutz in Treppenhäusern sind zwar nicht bundeseinheitlich geregelt, allerdings gilt allgemein, dass die Flucht bzw. Rettung von Menschen oder Löscharbeiten nicht durch Gegenstände behindert werden darf.

Ausnahme bei Gegenständen nur in Einzelfällen

Nun ist es allerdings so, dass nicht alle Gegenstände im Hausflur grundsätzlich verboten werden dürfen. So sind Gegenstände wie zum Beispiel Rollator(1,2), Kinderwagen(3,4) oder Rollstuhl(5) individuell zu beurteilen. Ist der Mieter auf den Abstellplatz im Treppenhaus angewiesen bzw. eine andere Unterbringung nicht zuzumuten und wird dabei der Flucht- und Rettungsweg nicht behindert, kann ein Abstellen zulässig sein, wie verschiedene Gerichtsurteile zeigen. Relevant für den Brandschutz ist außerdem auch, dass die Gegenstände nicht brennbar oder angekettet sind.

Schuhe im Treppenhaus - Was ist erlaubt?

Schuhe müssen in Treppenhäusern prinzipiell nicht dauerhaft geduldet werden, da man über sie stolpern kann und sie somit eine Behinderung im Treppenhaus sowohl als Fluchtweg, als auch als Gemeinschaftsraum darstellen können. Gerichtsurteile(6) zeigen allerdings, dass ein kurzzeitiges Abstellen zum Beispiel von nassen oder schmutzigen Schuhen zur Trocknung geduldet werden muss, solange sie dabei keine Gefahr für andere darstellen. Weitere Urteile zeigen, dass auch kleine Schuhschränke(7,8) nicht unbedingt eine Behinderung aufgrund von Brandschutzbestimmungen darstellen müssen und ebenfalls gestattet sein können. Dies muss allerdings individuell beurteilt werden.

Fazit

Eindeutig lässt es sich somit nicht sagen, ob Schuhe im Treppenhaus stehen dürfen. Streng genommen hat der Mieter erst einmal keinen Anspruch darauf, seine Schuhe dauerhaft im Treppenhaus abzustellen, allerdings kann im Einzelfall ein Abstellen gestatte sein. Prinzipiell ist der Vermieter für den Brandschutz im Treppenhaus verantwortlich und somit kann eine gemeinsame Absprache helfen, den Einzelfall besser zu beurteilen.

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