Mit der Altersteilzeit können Arbeitnehmer ab 55 Jahren ihre Arbeitszeit halbieren. Foto: imago images/Westend61/NOVELLIMAGE via www.imago-images.de

Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern einen angenehmen Übergang in den Ruhestand. Hier erfahren Sie was Altersteilzeit ist und für wen sie in Frage kommt.

Die Altersteilzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung, die die verbleibende Arbeitszeit bis zum Ruhestand halbiert. Möglich ist diese Option ab dem 55. Lebensjahr. Die Altersteilzeit wird zwar durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) bestimmt, darin sind aber nur die wichtigsten Regeln festgehalten. Viele Punkte können individuell vereinbart werden, da die Altersteilzeit nur als freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wie funktioniert Arbeitsteilzeit?

Bei einem Arbeitnehmer der Arbeitsteilzeit in Anspruch nehmen will, reduziert sich die gewohnte Arbeitszeit um die Hälfte. Laut dem BMAS ist ein Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend dem Altersteilzeitgesetz das Gehalt aufzustocken und zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die versicherungspflichtige Beschäftigung besteht fort. Die Altersteilzeit endet zum Zeitpunkt, an dem frühestmöglich Rente beansprucht werden kann und dauert mindestens drei Jahre.

Verschiedene Zeitmodelle sind möglich

Die Altersteilzeit kann über drei verschiedene Modelle aufgeteilt werden:

Mit dem Gleichverteilungsmodell kann die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert werden, beispielsweise durch halbe Arbeitstage. Außerdem kann die Arbeitszeit mit dem Blockmodell in Phasen eingeteilt werden. In diesem Fall wechselt sich die „Arbeitsphase“ mit einer „Freistellungsphase“ ab. Allerdings kann die Arbeitszeit auch individuell mit dem Arbeitgeber eingeteilt werden.

Für wen?

Prinzipiell kann jeder ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Arbeitnehmer in den letzen fünf Jahren mindestens 1 080 Tage sozialversicherungspflichtig (Voll- oder Teilzeit) beschäftigt war.