Ökologisch tot: Eine Schotterfläche als Vorgarten. Foto: dpa/Carmen Jaspersen

Ulm, Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heilbronn, Pforzheim und Karlsruhe äußern sich zu den Kontrollen ihrer Baurechtsämter: Wie gehen sie mit dem seit 1. August geltenden Verbot von Schottergärten um?

Stuttgart - Die Landesbauordnung ist geändert, und das Naturschutzgesetz ist es auch. Seit dem 1. August gilt in Baden-Württemberg – unter wenigen Ausnahmen – ein Verbot der Neuanlage von Schottergärten. Aber immer noch ist umstritten zwischen zwei Landesministerien, ob alte Schottergärten wieder zurück gebaut werden müssen. Eine etwas unklare Lage besteht. Wie gehen die Städte in Baden-Württemberg damit um. Kontrollieren sie schon? Eine Anfrage bei sieben Städten ergibt ein kunterbuntes Bild.