Das Urteil im Schorndorfer Gartenlauben-Mord wird Montag erwartet. Foto: dpa

Lebenslänglich hat der Staatsanwalt für einen 28-Jährigen gefordert. Er soll im Fe­bruar in Schorndorf seine Ex-Freundin brutal mit einem Hammer erschlagen haben.

Schorndorf/Stuttgart - Lebenslänglich hat die Staatsanwaltschaft für einen 28-Jährigen gefordert, der in Stuttgart vor dem Landgericht angeklagt ist. Er soll am 3. Februar dieses Jahres in einer Laube in Schorndorf seine Ex-Freundin mit einem Hammer erschlagen haben. Der Staatsanwalt Michael Spindler geht von der besonderen Schwere seiner Schuld aus. Sollte die Kammer, deren Urteil am Montag erwartet wird, seinem Antrag folgen, so würde das für den Verurteilten bedeuten, dass er nicht mit einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren rechnen könnte.

Das strafrechtliche Merkmal der Schwere erkennt der Staatsanwalt insbesondere in der Brutalität. Der 28-Jährige habe vielfach mit dem Hammer auf sein Opfer eingeschlagen, allein sieben Schläge trafen den Kopf. Er habe den Mord „in zwei Akten“ verübt: Der zweite habe begonnen, als die 26-Jährige bereits am Boden gelegen habe und der Angeklagte wieder und wieder den Hammer schwang, so der Staatsanwalt. Daraus sei „die besondere Geringschätzung des Lebens der Frau“ abzulesen. Auch seine Kaltblütigkeit sei offenbar: „Anschließend hat er sich vergewissert, dass das Opfer auch tot ist.“ Dies hatte ein Zeuge berichtet, dem sich der Angeklagte auf seiner Flucht offenbart hatte. Dieser erzählte auch, dass der Mann die Tat keineswegs bereue, sondern sie für angemessen halte.

Staatsanwalt sieht „krasse Eifersucht“ als Motiv

Dass es sich um Mord handelt, steht für den Vertreter der Anklage ohnehin außer Frage. Der Angeklagte habe die Tat „geplant und koordiniert“, sogar angekündigt. Zeugen hatten berichtet, der 28-Jährige habe am Abend zuvor erfahren, dass seine Ex einen neuen Freund habe, was er mit der Bemerkung quittiert haben soll: „Ich weiß jetzt, was ich zu tun habe. Die geht danach nirgends mehr hin.“ Er sei schon früher gewalttätig geworden, habe die Frau mit seiner Eifersucht tyrannisiert. „Er tobte, wenn er fand, dass sie zu freizügig gekleidet war, rastete aus, wenn sie mit anderen Männern sprach, und wollte sogar unterbinden, dass sie mit ihren Geschwistern ausging“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Angeklagte „war regelrecht von ihr besessen“ und habe beschlossen, „wenn ich sie nicht bekomme, bekommt sie auch sonst keiner“. „Eine krasse, völlig übersteigerte, von Egoismus geprägte Eifersucht“ habe ihn schließlich zur Tat getrieben. „Er schlug die Laube als Treffpunkt vor, dort konnte er sie in Ruhe töten.“ Den Hammer habe er vorab zurechtgelegt und sein wehrloses, überraschtes Opfer von hinten niedergeschlagen.

Der 28-Jährige selbst hatte die Tat weitgehend eingeräumt, sie jedoch als einen Akt in Notwehr geschildert. Doch nicht einmal sein Anwalt mochte dieser Version Glauben schenken, für die sich nicht die geringsten Hinweise hatten finden lassen. Rechtsanwalt Thomas Menzner betrachtet die Tat als spontanen Ausraster. Das Paar habe sich in der Hütte gezankt, da habe der Mann zu einem herumliegenden Gegenstand gegriffen und zugeschlagen. Menzner argumentierte, dass es keine handfesten Beweise dafür gebe, dass sein Mandant die Tat geplant und die Waffe arrangiert hätte, sondern lediglich interpretationsbedürftige Aussagen zweifelhafter Zeugen. Menzner forderte eine Verurteilung wegen Totschlags, und wenn es doch ein Mord-Urteil werde, dann höchstens zwölf Jahre.