Vor der Tat sollen beide drei Flaschen Gin geleert haben Foto: Imago/Photothek

Weil ein 38-Jähriger seine Freundin angezündet haben soll, erhält er eine dreijährige Haftstrafe und muss in eine Entziehungsanstalt.

Nach fast dreimonatiger Verhandlung hat das Landgericht Stuttgart einen 38-jährigen Mann aus Schönaich wegen versuchten Mordes an seiner Freundin und Sachbeschädigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete die 19. Große Strafkammer die Unterbringung des schwer alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. Mit dem Urteil blieben die Richter genau in der Mitte der Schlussanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Erstere hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, Letztere zweieinhalb Jahre für ausreichend erachtet. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sahen beide Seiten für notwendig an.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige am Nachmittag des 16. Oktober des vergangenen Jahres in alkoholisiertem Zustand die Matratze des Bettes in der gemeinsamen Mitarbeiterwohnung in einem Senioren- und Pflegeheim in Schönaich in Brand gesteckt hat, auf dem seine Freundin schlief. Als die Frau, die zuvor Schlaftabletten genommen hatte, durch die Rauchentwicklung aufwachte, habe der Angeklagte sie an den Haaren nach hinten gezogen und gesagt: „Bleib hier, du stirbst in diesem Zimmer“.

Der Frau sei es jedoch gelungen, sich durch einen Tritt in den Unterleib des 38-Jährigen zu befreien und zu Kollegen zu laufen, die die Polizei alarmierten. Als der Angeklagte merkte, dass er seine Tat nicht vollenden konnte, löschte er das Feuer mit Wasser aus einem Topf und öffnete die Fenster. Dann ging er zu seiner Mutter. An Matratze und Lattenrost entstand ein Schaden im niedrigen dreistelligen Bereich.

Nicht folgen wollten die Richter der Version des Angeklagten, die dieser am ersten Prozesstag über seinen Verteidiger Sammy Urcun hatte erklären lassen. Demnach seien er und seine Partnerin an dem Tag nach dem Genuss von drei Flaschen Gin in Streit geraten, der immer mehr eskalierte. Die Frau habe dann „Pack deine Sachen und geh“ geschrien und eine Gardine herabgerissen, die die Mutter des Angeklagten zwei Wochen zuvor aufgehängt habe.

Gedroht, alle Möbel anzuzünden

Er habe dann gedroht, die Möbel, die alle ihm gehörten, anzuzünden und habe zur Verstärkung der Drohung ein Feuerzeug an die Ecke einer Matratze gehalten. Er habe nicht gesehen, dass diese in Brand geraten sei. Dies habe jedoch seine Lebensgefährtin entdeckt, die daraufhin aus dem Zimmer gerannt sei. Er habe den Brand gelöscht und sei dann zu seiner Mutter gelaufen, um sich in eine Klinik einweisen zu lassen.

Da er Angst gehabt habe, dass er nur für eine Nacht dort behalten werde und längerfristig im Zentrum für Psychiatrie Calw bleiben wollte, habe er wahrheitswidrig behauptet, er habe sich und seine Freundin töten wollen. Diese Aussage sei aber rein strategisch gewesen. Er habe seine Partnerin nicht angegriffen oder bedroht, beteuerte er vor Gericht. Doch die Strafkammer folgte seiner Version nicht.

Das Leben des 38-Jährigen ist gezeichnet von einer langjährigen Drogen- und Alkoholabhängigkeit: Er rauche seit seinem zwölften Lebensjahr, seit er 14 ist, trinke er regelmäßig Wodka – im Schnitt eine Flasche pro Tag, bisweilen sechs oder sieben Flaschen Bier dazu. Dazu schlucke er Benzodiazepine, auch verschiedene Drogen konsumierte er über längere Zeiträume, gab er an. Dieser Konsum sei nur unterbrochen worden, wenn er sich in Therapie oder in Haft befunden hätte. Vier Therapien hat der 38-Jährige bereits hinter sich, im Gefängnis saß er insgesamt sechs Jahre – meist wegen Einbrüchen in Spirituosengeschäfte.

Der Angeklagte, der zuletzt vom Einkommen seiner ebenfalls alkoholabhängigen Freundin lebte, hatte betont, mit dieser noch immer in einer Beziehung zu sein. „Aber wir müssen beide eine Therapie machen. Auch meine Mutter braucht mich, aber auf zwei Beinen“, hatte er sein Ziel schon zu Beginn des Prozesses klar gemacht.