Laut dem Regierungspräsidium ist klar: Die Gesetzeslage verhindert die Wiedereinreise des Altenpflegehelfers aus Gambia nach Deutschland und Kirchheim am Neckar. Doch das Landratsamt ist anderer Meinung. Er muss erst die Rechnung über 33 000 Euro für Abschiebehaft bezahlen.
Licht und Schatten begleiten die Geschichte von Sedia Kijera, dem Altenpflegehelfer, der Ende Februar freiwillig aus Kirchheim in seine Heimat Gambia ausreiste, um einer Abschiebung zu entgehen. Geht es nach dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP), kann Sedia Kijera nicht wieder nach Deutschland einreisen.
Zum einen darf der 29-Jährige nach Ansicht der Behörde erst in ein Flugzeug steigen, wenn die Kosten für seine Abschiebehaft, in die man ihn im November 2023 in einer Nacht- und Nebelaktion gesteckt hatte, beglichen sind. Und zwar auf einmal. Zum anderen wurde Kijera 2020 wegen des Handels mit Betäubungsmitteln 2017 zur Bewährung verurteilt, sein Eintrag ins Bundeszentralregister wird erst 2035 gelöscht. „Die Erteilung eines Visums zur Einreise setzt nicht nur voraus, dass die Abschiebungskosten beglichen sind, sondern auch, dass alle allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind“, teilte RP-Sprecherin Stefanie Paprotka am Freitag unserer Zeitung mit.
Mitte der Woche sah noch alles gut aus
Bis Mitte der Woche hatte noch alles gut ausgesehen. Die Rechnung des Staates für die Abschiebehaft beläuft sich auf 33 000 Euro. Die Landesoberkasse hatte am 27. Juni einen von Kijeras Anwalt eingereichten Antrag auf Stundung positiv jedoch beschieden. Bis 25. Juni 2025 könne gestundet, also die Zahlung aufgeschoben werden. Zudem lag dem RP ein Antrag auf Ratenzahlung vor, in dem sich Kijera verpflichtet, von seinem Lohn jeden Monat 100 Euro abzustottern.
Das Landratsamt in Ludwigsburg als zuständige Ausländerbehörde hatte bereits Ende März grünes Licht für eine Rückkehr gegeben. Man habe beurteilen müssen, wie eine Verurteilung wegen unerlaubten Handelns mit Marihuana zu werten sei, hieß es damals. Vor fünf Jahren wurde Kijera zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Indem die Experten der Ausländerbehörde seine Resozialisierung und Integration positiv beurteilen, liegt kein Ausweisungsinteresse wegen vorhandener Straftaten vor“, teilte das Kreishaus damals mit. Damit sei ein entscheidendes Kriterium erfüllt, wenn es um die Erteilung eines Visums gehe.
Auch jetzt bleibt man in Ludwigsburg bei seiner Position. „Wir haben eine andere Rechtsauffassung als das RP“, sagt Eva Wiedemann, persönliche Referentin des Landrats. „Und unsere Rechtsauffassung wird von der 11. Kammer des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg bestätigt.“ Im Rahmen des Visumverfahrens habe die Behörde eine intensive Vorabprüfung gemacht. Darüber hinaus habe das RP zu keinem Zeitpunkt den Eintrag ins Bundeszentralregister als Hinderungsgrund angeführt. „Thema war immer nur die ausstehende Zahlung.“
Awo hält seit Monaten seine Arbeitsstelle frei
Die Schulden kann der 29-Jährige von Gambia aus nicht begleichen. „Der Tageslohn dort liegt bei zwei Euro“, sagt seine frühere Chefin in Kirchheim, Heimleiterin Daniela Lehmann. Die Awo hält ihm seit sieben Monaten eine Arbeitsstelle frei. Das Team hoffte auf eine baldige Rückkehr – allen voran Lehmann, die wie andere auch Sonderschichten fährt und sich in ihrer Freizeit mit Herzblut und einem beeindruckenden Engagement für ihren Mitarbeiter einsetzt. Folgt man dem RP, ist das alles umsonst gewesen.
Genauso der Rückhalt durch die Awo-Führung. Der gesamte Vorgang zeige, welch teilweise absurden Abschiebe-Entscheidungen getroffen werden, moniert Marcel Faißt, Geschäftsführer der Awo Württemberg. Sedia Kijera sei ein engagierter, geschätzter und beliebter Mitarbeiter. „Er hat sich bei der Awo nie etwas zu Schulden kommen lassen“, betont Faißt und ist stolz auf das Team, das sich seit Monaten für ihren Teamkollegen engagiere und nie den Kontakt zu ihm abgebrochen habe.
1650 Euro hat die Initiative um Götz Schwarzkopf, den Sprecher der Kirchheimer Ortsgruppe Seebrücke, bisher gesammelt. Das Geld sollte für den Rückflug eingesetzt werden. Doch jetzt, nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums, ist alles anders. Die Verzweiflung, das Unverständnis, aber auch die Wut sind groß. „Es ist zum an die Wand springen“, sagt Götz Schwarzkopf. „Der Landrat hätte seine Zustimmung doch nie gegeben, wenn die Gesetzeslage eine Rückkehr nicht abdecken würde.“ Zumal die Bewährungsstrafe mit den Sozialstunden abgeleistet seien.
Die Freunde, Wegbegleiter und Kollegen bangen zudem um Sedia Kijera, den schon das lange Warten schwer zusetzt. In all der Zeit der Trennung haben sie versucht, ihm Hoffnung zu vermitteln. Haben ihn, dem es schwer fällt, nach vielen Rückschlägen zu vertrauen, aufgerichtet. Haben gemeinsam den Blick aufs Licht gerichtet. Und immer wieder geriet alles ins Dunkel.
Sein Mitbewohner ist inzwischen aus Gambia nach Spanien ausgereist, und er lebt allein in einem Zimmer in Brikama, der zweitgrößten Stadt im westafrikanischen Staat Gambia. Kontakte zu anderen Menschen hat er so gut wie nicht. „Ich rufe nur meine Mutter und meine Geschwister an“, sagt Sedia Kijera am Mittwoch im Gespräch mit unserer Zeitung. „Andere Probleme will ich nicht mehr.“ Über die neuesten Entwicklungen haben ihn seine Wegbegleiter noch nicht informiert – aus Angst, was die Nachrichten bei ihm auslösen. Zumal einmal mehr offen ist, wie es weitergeht.
Verurteilung wird zum Stolperstein
Verfahren
Im März hatte die Ausländerbehörde im Kreishaus Ludwigsburg im Rahmen einer Vorabprüfung zu beurteilen, wie eine Verurteilung wegen unerlaubten Handelns mit Marihuana zu werten sei. Die Bewertung der Behörde fiel positiv aus. Mit dem Hinweis, man müsse, wenn Kijera das Visum beantragt habe noch prüfen, ob auch die restlichen Voraussetzungen, wie ein gesicherter Lebensunterhalt oder das Vorliegen eines Passes, erfüllt seien. Voraussetzungen, die Sedia Kijera erfüllt.
Urteil
Sedia Kijera wurde am 5. Oktober 2020 vom Amtsgericht Backnang wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Und zu gemeinnütziger Arbeit. „Bei Sedia selbst wurden aber nie Drogen gefunden“, betont Götz Schwarzkopf. „Er hat mit Kumpels konsumiert, und der geschäftsmäßige Handel ging von anderen aus.“ Zum Geständnis sei ihm vom damaligen Anwalt geraten worden, so Schwarzkopf. „Um einer sofortigen Inhaftierung zu entgehen. Nur deshalb hat er gestanden“, erklärt der Kirchheimer.