Ärzte in der Billig-Falle: Zahnbehandlungen zum Discountpreis in der Kritik Foto: dpa

Viele Ärzte bieten ihre Leistungen auf Schnäppchen-Seiten im Internet an.

Stuttgart - Weißere Zähne, weniger Falten und größere Busen zum Discount-Preis: Viele Ärzte bieten ihre Leistungen auf Schnäppchen-Seiten im Netz an. Die Internetportale verdienen gutes Geld damit. Dabei dürfen Ärzte gar keine Rabatte anbieten, sagen Anwälte.

Die Stimmung ist gereizt. „Blöde Frage“, sagt der Zahnarzt aus Dortmund. Er will nicht darüber reden, warum er Gutscheine für Zahnaufhellungen auf dem Schnäppchen-Portal groupon.de zu einem Sonderangebot anbietet: Für 99 statt 350 Euro. Ein anderer Arzt will diese Themen „nicht am Telefon besprechen“ – und legt auf.

In den vergangenen beiden Jahren sind immer mehr Gutschein-Portale auf den Markt gekommen. Sie bieten Schnäppchen in Bereichen wie Wellness, Reisen, Kosmetik, Gastronomie an. Die Gutschein-Firma übernimmt die redaktionelle Betreuung eines Angebots sowie die Zahlungsabwicklung – und erhält eine Provision, wenn ein Kunde einen Gutschein einlöst. Eines der ersten Portale im Markt war Groupon.

Firmen, die sich dort bereits an einer Rabatt-Aktion beteiligt haben, sagen, Groupon behalte 50 Prozent des Preises für ein Angebot ein. „Immer mehr Ärzte interessierten sich in jüngster Zeit für eine Zusammenarbeit mit Groupon“, sagt die Sprecherin des Unternehmens. Parallel dazu verschickt die Wettbewerbszentrale, ein Verein zur Selbstkontrolle der deutschen Wirtschaft, immer mehr Abmahnungen. Die sogenannte Gebührenordnung regelt, wie viel ein Arzt für bestimmte Leistungen verlangen darf. Rabatte sehe die Gebührenordnung nicht vor, sagt Christiane Köber, Anwältin und Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Solche Angebote seien daher wettbewerbswidrig. „Viele Ärzte schicken freiwillig eine Unterlassungserklärung“, sagt sie. In zwei Fällen sei die Unterlassung bereits gerichtlich erwirkt worden (AZ: 16 O 156/11 und AZ: 52 O 190/11) – weitere Verfahren liefen derzeit.

Ärzte sollen keine übermäßigen Rabatte anbieten

In der ärztlichen Berufsordnung sei geregelt, dass ein Honorar angemessen sein muss und nicht in unlauterer Weise unterschritten werden darf, sagt Oliver Erens, Sprecher der Landesärztekammer Baden-Württemberg. „Denn das würde der Kommerzialisierung des Arztberufs Vorschub leisten.“

Es gibt aber noch mehr zu bedenken: Wenn der Arzt ohne besonderen Grund den Gebührensatz unterschreite, ließe sich dies zwar als unangemessen werten, sagt Sebastian Ziemann, Anwalt für Medizinrecht. Jedoch: Ob dies auch Unlauterkeit im Sinne der Berufsordnung nach sich ziehe, sei fraglich. „Letztlich wird es auf den Einzelfall ankommen“, sagt Ziemann.

Groupon selbst sieht sich in einer unbedenklichen Position: „Das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte unterliegt dem gesellschaftlichen Wandel und ist der gerichtlichen Auslegung zugänglich“, sagt die Sprecherin. Ihrer Meinung nach sind die Angebote von Ärzten und Zahnärzten bei Groupon geeignet, „Hemmschwellen beim Verbraucher abzubauen sowie Ärzte und Patienten in verschiedenen medizinischen Bereichen zusammenzuführen“.

Der Wettbewerb zwingt Gutscheinportale zu immer krasseren Rabatten

Glaubt man dem Marktforschungsunternehmen CB Insight, haben die Gutscheinportale ihre beste Zeit schon hinter sich. Groupon hat in den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahrs einen Umsatz von 1,12 Milliarden Dollar (834 Millionen Euro) erwirtschaftet, der Nettoverlust liegt bei 308 Millionen Dollar (fast 229 Millionen Euro).

Der steigende Wettbewerb unter den Rabattportalen wie Dailydeal, Gutscheinpony, Coupons4u zwingt die Anbieter zu immer krasseren Rabatt-Aktionen. „Ein Mitarbeiter von Groupon kam auf uns zu und sagte, man wolle einmal die 50-Euro-Marke für einen Gutschein zur Zahnaufhellung unterschreiten“, sagt die Mitarbeiterin einer Praxis. Im Gegenzug versprechen die Portale den Ärzten und Unternehmern einen „äußerst effektiven Marketingkanal“, so die Groupon-Sprecherin.

Das Unternehmen versende die Angebote der Partner an mehrere Millionen Newsletter-Empfänger in Deutschland und präsentiere das Unternehmen für mindestens 24 Stunden im Netz. „So gewinnt der Partner innerhalb kürzester Zeit eine hohe Anzahl an Neukunden und steigert seine Bekanntheit enorm“, sagt die Sprecherin. „Durch die Gutscheinaktionen entsteht somit eine Win-Win-Win-Situation für Partner, Kunden und Groupon.“

Manche Ärzte halten die Gutschein-Aktionen für „Patienten-Veräppelung“

Die Mitarbeiterin in einer Zahnarztpraxis sieht die Zusammenarbeit inzwischen weniger euphorisch: „Im Grunde handelt es sich dabei um Patienten-Veräppelung“, sagt sie. „Diese kaufen sich dann einen Gutschein für eine Sitzung Zahnaufhellung, obwohl man erst nach drei Sitzungen das optimale Ergebnis erhält.“ Eine andere Zahnärztin sagt: „Ich fühlte mich unter Druck gesetzt, habe der Zusammenarbeit zugestimmt, obwohl ich das Angebot eigentlich nicht als seriös empfinde.“ Grundsätzlich werde die Leistung so minimiert, dass der Patient am Ende gar kein Schnäppchen gemacht hat.

Andere Ärzte versuchen den Patienten trotz der niedrigen Preise das volle Programm zu bieten: „Wir wollen ja keine Negativwerbung durch eine schlechte Leistung machen.“ Dann aber deckt der Preis des Gutscheins bei Zahnaufhellungen oft nicht mal die Materialkosten.

Neben Zahnärzten geht die Wettbewerbszentrale auch gegen Ärzte vor, die ästhetische Eingriffe wie Nasenkorrekturen, Brust-Operationen oder Botox-Behandlungen zu Sonderpreisen anbieten. Auch Fahrschulen sind ins Visier geraten, weil nach Meinung der Wettbewerbshüter bei vielen Angeboten nicht klar sei, wie die Preise der Gutscheine zustande gekommen seien.