Kein Eigenbedarf: Ein Mann bringt aus der Türke jede Menge Botox mit. Foto: Zoll/Hauptzollamt Stuttgart

Ein Reisender hat jede Menge Botoxspritzen und Faceliftingcremes im Gepäck. Außerdem finden die Zöllnerinnen noch etwas Wertvolles, was er hätte anmelden müssen.

Stuttgart - Wer reist, darf nur so viele Medikamente im Gepäck haben, wie man üblicherweise für den persönlichen Bedarf braucht. Gegen diese Regel hat ein Mann verstoßen, der am Freitag der vergangenen Woche aus der Türkei nach Stuttgart einreiste. Zwei Zöllnerinnen kontrollierten sein Gepäck und fanden dabei neben Medizinprodukten auch noch Gold, das nicht angemeldet war.

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Die Beamtinnen baten den Mann zur Kontrolle, als er die Gepäckausgabehalle durch den grünen Ausgang für Reisende mit anmeldefreien Waren verlassen wollte. Im Koffer fanden sie zwei Goldarmreife im Wert von schätzungsweise 2600 Euro. Diese hätten angemeldet werden müssen, es wäre eine Abgabe fällig gewesen. Außerdem hatte der Mann Salben und Spritzen im Gepäck. Dabei habe es sich um Facelifting-Cremes und Botoxspritzen gehandelt. Der Reisende begründete das damit, dass er in der Türkei als Arzt arbeite und nun Schönheitsbehandlungen bei Patientinnen und Patienten in Deutschland vornehmen wolle. Doch auch für ihn gilt die Beschränkung für erlaubnisfrei mitnehmbare Ware – nur der Eigenbedarf ist erlaubt. Der Mann musste beim Zoll die Einfuhrabgaben für den Goldschmuck bezahlen sowie eine Sicherheit in Höhe von knapp eintausend Euro für die zu erwartende Strafe hinterlegen, meldet das Hauptzollamt Stuttgart.