Im Zentrum der Kritik: Minister Heiko Maas Foto: dpa

Vom 1. Juni an gilt in Deutschland bei der Wohnungsvermittlung per Gesetz das Bestellerprinzip: Wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Ein Stuttgarter Makler nimmt die Neuregelung in einen Vermittlungsauftrag zum Anlass für eine Generalabrechnung mit der SPD. Der Mieterverein zeigt sich schockiert, die SPD ist verärgert.

Stuttgart - In dem Absageschreiben an den Wohnungssuchenden, der einen Maklerschein des Sozialamtes eingesetzt hatte (es zahlt im Erfolgsfall die Provision), heißt es: „Gerne hätte ich dem jungen Mann das Objekt gezeigt. Allerdings können wir – aufgrund der neuen Gesetzeslage – nur noch an berufstätige Mieter vermieten. Wohnberechtigungsscheine/Maklerscheine dürfen wir nicht mehr annehmen. Tut mir leid. Sie können sich bei der SPD bedanken.“

Dann folgt die Mailadresse der hiesigen Genossen. „Hier wird ein Stellvertreterkrieg auf dem Rücken der Mieter geführt, das ist unseriös“, sagt Daniel Campolieti, der stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende.

„Zutiefst unanständig“ nennt Mietervereinschef Rolf Gaßmann, selbst Genosse und designierter Landtagskandidat, die Zeilen von Schmid-Immobilien. Die Form der Absage auf eine Wohnung in Bad Cannstatt sei dreist, die Behauptungen seien falsch. Es werde gegen die Gesetzesreform gehetzt, so Gaßmann, „dabei enthält das Maklerschreiben ausschließlich Lügen“. Natürlich dürfe an Arbeitslose vermittelt und dürften Wohnberechtigungs- und Maklerscheine eingesetzt werden.

Arbeite der Makler für den Vermieter, müsse der die Gebühr zahlen. „Wir zahlen als Kaution maximal zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer“, sagt Susanne Lechler, Abteilungsleiterin Sozialleistungen im Sozialamt. Dafür müsse der Makler „für uns recherchieren und eine Wohnung finden“. Es habe sich nichts verändert.

Aus der Sicht von Eberhard-Frank Schmid sind die Änderungen wesentlich: „Das Gesetz kommt einem Berufsverbot für Mietmakler gleich. De facto zahlt immer der Vermieter die Provision“, so Schmid. Die von seiner Frau formulierte Absage sei nicht „unanständig, sondern offen und ehrlich“.

„Wir sind beim Amt gelistet und wollen, dass ein Umdenken stattfindet“, sagt Schmid. Der Maklerschein sei eine gute Sache gewesen. „Nimmt der Interessent die Räume nun aber nicht, kann ich sie keinem weiteren kostenpflichtig anbieten, denn es gab zuvor den vorgeschriebenen Kontakt zum Vermieter, der nun zahlen müsste“, schildert Schmid die Krux. Fordere er bei einem zweiten Interessenten mit Maklerschein Provision, „kann ich belangt werden“. Unter diesen Vorgaben könne er in Zukunft nicht mehr helfen.

„Bei einem zweiten Suchauftrag greift der Maklerschein nicht mehr“, sagt auch Hans-Joachim Beck, Rechtsreferent beim Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin. „Für bestimmte Gruppen wird es jetzt schwer, weil der Makler den Suchauftrag nicht mehr annehmen wird“, so Beck. Der Verband unterstütze die angekündigte Verfassungsbeschwerde einiger Mitglieder.

Gaßmann vermutet hinter dem Schreiben eine Kampagne. Die Gesetzesreform beseitige „endlich die Schädigung von Wohnungssuchenden durch Makler, die die Höchstprovision allein vom Mieter kassieren“. Auch Makler Schmid werbe auf seiner Homepage mit dem Hinweis „kostenlos für Vermieter“.