Auch gegen Springer-Chef Mathias Döpfner wurde nun vonseiten des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan juristisch vorgegangen. Foto: dpa

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan setzt seinen juristischen Feldzug in Deutschland nach dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann fort. Auch gegen Springer-Chef Mathias Döpfner wurde nun eine einstweilige Verfügung erlassen.

Berlin - Auf Antrag von Erdogans Anwalt Ralf Höcker erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den deutschen Regisseur Uwe Boll, der Erdogan im Internet mit derben Worten beleidigt hatte. Auch gegen Springer-Chef Mathias Döpfner beantragte Höcker eine einstweilige Verfügung - allerdings mit ungewissem Ausgang. „Keiner von Böhmermanns Trittbrettfahrern kann sich sicher fühlen, wenn er Herrn Erdogan im Internet beleidigt“, sagte der Medienanwalt. „Böhmermann hat hier für einen Dammbruch gesorgt. Jeder glaubt, er könne problemlos Herrn Erdogan beleidigen.“

Äußerungen unter der Gürtellinie

Boll wird in der einstweiligen Verfügung untersagt, auf dem Onlineportal Youtube veröffentlichte Aussagen zu wiederholen. Laut dem Beschluss bezeichnete der Regisseur Erdogan unter anderem als „grenzdebilen, kleinen Schwachmaten“. Außerdem machte er ähnlich wie Böhmermann Äußerungen unter der Gürtellinie. Bei Zuwiderhandlung droht Boll ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Außerdem muss er die Gerichts- und Anwaltskosten tragen. Höcker hatte auch eine einstweilige Verfügung gegen Döpfner beantragt. Der Vorstandschef des Axel-Springer-Konzerns hatte in einem offenen Brief erklärt, sich Böhmermanns „Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz“ anzuschließen sowie „sie mir in jeder juristischen Form zu eigen“ zu machen.

Grenzen von Satire

Laut Höcker wird das Landgericht Köln diesem Antrag aller Wahrscheinlichkeit nach nicht stattgeben, ein Gang in die zweite Instanz sei aber möglich. Eine Sprecherin des Springer-Konzerns wollte sich nicht zu dem Fall äußern. Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einer Satire mit Worten unter der Gürtellinie angegriffen. Der ZDF-Moderator hatte das als „Schmähkritik“ angekündigte Gedicht in den Kontext einer Diskussion über die Grenzen von Satire und Meinungsfreiheit gestellt. Ankara verlangte daraufhin eine Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung ausländischer Staatschefs. Gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD erteilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die dazu nötige Ermächtigung.