Obwohl ihm eine Verurteilung droht, geht er bald wieder auf Sendung: Jan Böhmermann Foto: ZDF

Der Staatsanwaltschaft Mainz liegen Anzeigen „im oberen dreistelligen Bereich“ vor. Bevor offiziell ermittelt wird, soll Böhmermann zunächst angehört werden.

Mainz - Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz sind Hunderte Strafanzeigen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann eingegangen. „Die Strafanzeigen bewegen sich geschätzt im oberen dreistelligen Bereich“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Der Zeitpunkt für eine Entscheidung in dem Beleidigungsverfahren lasse sich noch nicht prognostizieren. Die Staatsanwaltschaft will zuvor auch Böhmermann selbst hören.

Nach der Anhörung wird voraussichtlich entschieden, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen den Moderator besteht. Keller bestätigte, dass sowohl das Strafverlangen der Regierung in Ankara als auch die erforderliche Ermächtigung der Bundesregierung in Mainz eingetroffen seien. Die Ermächtigung der Regierung in Berlin ist Voraussetzung dafür, dass die Ermittlungsbehörden nach Paragraf 103 des Strafegesetzbuches tätig werden können. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe.

Böhmermann hatte in seiner bei ZDFneo ausgestrahlten Sendung „Neo Magazin Royale“ am 31. März ein Gedicht mit wüsten Beschimpfungen des türkischen Staatschefs verlesen. Den Auftritt hatte der Moderator damit begründet, er wolle den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

Der Beitrag führte zu erheblichen politischen Spannungen mit der Türkei und nahm nach einer vielfach kritisierten Stellungnahme von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Ausmaße einer Staatsaffäre an. Die Bundesregierung hat mittlerweile angekündigt, den Straftatbestand der Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter streichen zu wollen.