Muss die Versicherung bei coronabedingten Schließungen zahlen? Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber. Dabei kann es darauf ankommen, welche Bedeutung dem Wort „namentlich“ zukommt.
Karlsruhe. - Unternehmer, die in diesen Tagen mit dem Gedanken spielen, ihren Betrieb gegen Ausfall zu versichern, haben es vergleichsweise gut. Zahlreiche Anbieter werben damit, dass sie nicht nur dann bezahlen wollen, wenn eine im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheit den Stillstand erzwingt, sondern auch in den Fällen, in denen neue Krankheiten auftreten. Bevor sich das Coronavirus in Deutschland ausgebreitet hat, waren die Policen noch anders formuliert. Das hat zur Folge, dass sich nach zahlreichen Land- und Oberlandesgerichten an diesem Mittwoch das höchste deutsche Zivilgericht mit der Frage beschäftigen muss: haften Betriebsschließungsversicherungen in den Fällen, in denen Gaststätten in den allgemeinen Corona-Lockdown mussten?