Mit viermonatiger Verspätung bestätigte der Ombudsmann der Privaten Bausparkassen immerhin schon einmal den Eingang der Beschwerde Foto: StN

2014 hatte der Bundesgerichtshof Gebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt. Bausparer, die sich auf das Urteil berufen und die Darlehensgebühr zurückverlangen, werden enttäuscht.

Berlin - Die Kundenbeschwerdestelle der Privaten Bausparkassen hat lange gebraucht. Auf den Tag genau vier Monate nachdem der Bausparer (Name der Redaktion bekannt) eine Eingabe beim Ombudsmann gemacht hat, kam die „Eingangsbestätigung Ihres Schreibens vom 17. Dezember 2014“.

Der Kunde hatte den Schlichter eingeschaltet, nachdem sich seine Bausparkasse geweigert hatte, ihm die Darlehensgebühr im Zusammenhang mit vier Bauspardarlehen zurückzuzahlen. Insgesamt verlangt der Kunde von der Bausparkasse rund 5000 Euro plus Zinsen.

Er verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr Gebühren bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich für nicht rechtens erklärt und die Branche dazu verpflichtet hat, die Gebühren zu erstatten.

Schlichter werden dem Ansturm kaum mehr Herr

Tausenden von Bausparern und Bankkunden geht es ähnlich, sie warten lange auf Antwort. Eine Umfrage der Stuttgarter Nachrichten ergab, dass die Ombudsleute von Bausparkassen und Banken des Ansturms der unzufriedenen Kunden kaum mehr Herr werden. Beim Verband der Privaten Bausparkassen gingen 2014 rund 8000 Beschwerden ein – etwa das Zehnfache des Vorjahres.

Der Branchenverband der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) geht nach „aktuellen Schätzungen von mindestens 10 000 Eingängen aus“ – 2013 waren es noch exakt 2081. Der Bundesverband Öffentlicher Banken (VÖB) teilte mit: „Wir schätzen die Beschwerden für 2014 auf 9000 – im Vorjahr hatten wir etwa 600.“ Und beim Bankenverband geht man von 108 000 Eingaben aus, in „normalen Jahren“, heißt es, liegen die Eingänge bei 6000 bis 8000.

Keine Frage, 2014 war „kein normales Jahr“. Das BGH-Urteil, wonach Banken zu Unrecht Gebühren bei Verbraucherkrediten erhoben haben und zurückzahlen müssen, schlägt Wellen.

Immobilienbesitzer, Bausparer und Kunden mit verjährten Verträgen suchen Hilfe

Weil bei Verträgen zwischen 2004 und 2011 die Ansprüche Anfang dieses Jahres verjährt sind, wollten viele Kunden auf Nummer sicher gehen und haben parallel zur Auseinandersetzung mit der Bank den Ombudsmann eingeschaltet. Das ist sinnvoll, weil so die Verjährung gehemmt wird. Da die meisten Banken nach dem BGH-Urteil zahlen, dürften diese Fälle unproblematisch sein.

Aber es gibt mehrere andere Baustellen, die strittig sind und auf deren Konto viele Beschwerden gehen: Immobilienbesitzer argumentieren, das BGH-Urteil gelte auch für Förderdarlehen und Bauspardarlehen, und fordern die (Darlehens-)Gebühren zurück – die Branche weigert sich.

Oder: Bausparer werden von den Unternehmen aus alten hoch verzinsten Verträgen gedrängt und suchen Beistand beim Schlichter. Außerdem gibt es Streit, weil Verbraucher von der Bank die Herausgabe von Vertriebsvergütungen verlangen.

In allen diesen Fällen ist die Lage vergleichbar: Es gibt in der Sache noch kein höchstrichterliches Urteil. Und dies ist der Grund dafür, warum in vielen Fällen die Ombudsleute der Verbände – in der Regel sind es pensionierte Richter am Bundesgerichtshof – eine Schlichtung ablehnen.

Noch sind die meisten Verfahren nicht entschieden

Noch sind die meisten Verfahren nicht entschieden, doch mit den Schreiben vom Schlichter, die den Eingang der Beschwerde bestätigen, werden die Kunden auf ihre schlechten Karten schon einmal vorbereitet: Es gebe „Bedenken gegen die Zulässigkeit der Beschwerde“. Laut Verfahrensordnung finde die Schlichtung nicht statt, wenn „in der höchstrichterlichen Rechtsprechung“ in der Sache noch kein Urteil ergangen sei, „welches vorliegend der Fall sein dürfte“.

Viele Verbraucher, die sich an die Ombudsleute gewandt haben, werden also eine Enttäuschung erleben. Experten wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind ohnehin der Meinung, dass die Schlichter ihren Titel zu Unrecht tragen: „Die Lage ist doch so: Wo die Rechtslage unklar ist, dürfen Ombudsstellen nicht schlichten, und wo sie klar ist, brauchen wir sie nicht.“

Nauhauser warnt: „Verbraucherschutzminister Heiko Maas ist auf dem Irrweg, wenn er Schlichter und Kundenbeschwerdestellen als Lösung für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Anbietern ausbauen will.“ Die Streitfälle zeigten vielmehr, wie wichtig die Abmahn- und Klagebefugnis von Verbraucherverbänden sei.

"Verbraucher sollten keine große Hoffnung auf den Ombudsmann setzen"

Der Hamburger Anwalt und Finanzmarktexperte Achim Tiffe erklärt, dass Verbraucher nicht große Hoffnung auf den Ombudsmann setzen sollten: „In strittigen Fällen verlässt die Schlichtungsstellen häufig der Mut.“

Außerdem dürften die Verbraucher nicht vergessen: „Der Ombudsmann wird von der anderen Seite finanziert, also von Banken und Versicherungen.“ Er stehe daher nicht unbedingt auf der Seite der Kunden mit ihren Beschwerden. Der Ombudsmann ist also vielfach nur das Feigenblatt angeblicher Verbraucherfreundlichkeit der Branche.

Immerhin: Einen Trost gibt es für alle Kreditnehmer von Bauspar- und Förderdarlehen, die in diesen Tagen beim Ombudsmann abblitzen: Irgendwann wird der BGH auch in ihrer Sache ein höchstrichterliches Urteil fällen.

Und die Chancen stehen sehr gut, dass die Branche dann noch einmal zur Rückzahlung der strittigen Gebühren verdonnert wird. Davon gehen längst auch die Unternehmen der Branche aus: Quer durch die Bank haben sie die umstrittene Darlehensgebühr bei Bauspardarlehen inzwischen bei allen Neuverträgen abgeschafft.