Gerechtigkeit gibt es nicht nur vor Gericht. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Universalschlichtungsstelle in Kehl soll überall dort zum Zuge kommen, wo es noch keine spezielle Stelle gibt. Sie ist ins Leben gerufen wurde, weil Europa das so will – doch nicht alle machen mit.

Kehl - Leonardo da Vinci gilt vielen als Inbegriff des Universalgelehrten. Er war schließlich Maler und Architekt, Ingenieur und Bildhauer, Philosoph und Anatom. Goethe, der Dichter und Denker, wird ganz gerne mit dem Begriff Universalgenie bedacht. Das universale, es ist so etwas wie das Maximum an positiver Bewertung. Nun, da am Dienstag in Kehl die Universalschlichtungsstelle des Bundes ganz offiziell ihre Arbeit aufgenommen hat, darf der Verbraucher zunächst einmal berechtigte Hoffnung haben, dass ihm dort geholfen wird. Immerhin sechs Volljuristen sollen sich um dessen Wohl kümmern.

Keine neue Erfindung

Schlichtungsstellen sind keine neue Erfindung. Seit 2009 schlichtet die Stelle für öffentlichen Personennahverkehr, fast ebenso lange gibt es die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, bei der im Jahr 2018 insgesamt 1018 Fälle eingegangen sind, überwiegend Streitigkeiten um Gebühren. Es gibt Schlichtungsstellen bei Banken und bei Versicherungen, die alles eines gemeinsam haben: sie sollen dafür Sorge tragen, dass der vermeintlich in irgend einer Art und Weise geprellte Kunde nicht den teuren Gang vor Gericht auf sich nehmen muss. Und in der Tat wird den Schlichtungsstellen ein gewisses Maß an Verantwortung dafür zugerechnet, dass die Zahl der Zivilprozesse seit Jahren abnimmt. Die Universalschlichtungsstelle in Kehl soll nun überall dort zum Zuge kommen, wo es noch keine spezielle Schwester gibt. Sie ist ins Leben gerufen worden, weil Europa das so will. Flächendeckenden Verbraucherschutz gab es bisher nicht in der Form, wie ihn das Europarecht sich wünscht.

Amazon macht nicht mit

Was da nun in Kehl künftig alles anlanden wird ist noch unklar, Experten rechnen damit, dass vor allem Beschwerden über Online-Käufe eine Rolle spielen werden. Wobei Branchengrößen wie Amazon bisher kein Interesse daran zeigen, sich einen Schlichterspruch auch nur anzuhören. Sie machen schlicht nicht mit, obwohl der Spruch der Schlichter den Gang zum Gericht nicht ausschließt – dieser Schritt bleibt möglich. Für Verbraucher ist die Schlichtung übrigens kostenlos, sie müssen sich aber vor dem Gang nach Kehl um eine Beilegung des Streits mit dem Unternehmen bemüht haben.