Nach Zeugenvernehmungen in der Schweiz kehrt der Schleckerprozess an diesem Montag wieder an das Stuttgarter Landgericht zurück. Foto: dpa

Nach Zeugenvernehmungen in der Schweiz kehrt der Schleckerprozess an diesem Montag wieder an das Stuttgarter Landgericht zurück. Ein Sachbearbeiter des Finanzamtes könnte eine wichtige Aussage machen. Anton Schlecker wird vorsätzlicher Bankrott vorgeworfen.

Stuttgart - Geladen ist zum Schlecker-Prozess am Montag am Stuttgarter Landgericht ein Sachbearbeiter des Finanzamtes - er könnte Hinweise darüber geben, ob die Schlecker-Familie in der Endphase ihres Drogeriemarkt-Imperiums zu wenig Steuern bezahlt hat. Zudem könnte der Vorsitzende Richter von zwei nichtöffentlichen Sitzungen in der Schweiz berichten. Vor einem Gericht bei Basel hatten zwei Manager des Warenlieferanten Markant ausgesagt. Sie wollten nicht in Stuttgart in den Zeugenstand treten, weil sie befürchteten, dass ihre Aussagen nach Rückkehr in die Schweiz als Verletzung von Firmengeheimnissen gewertet werden könnten.

Urteil könnte im November gefällt werden

Anton Schlecker wird vorsätzlicher Bankrott vorgeworfen. Sein Drogermiemarkt-Konzern ging Anfang 2012 insolvent, Zehntausende Beschäftigte verloren ihre Jobs. Der Prozess, bei dem auch seine Kinder Meike und Lars auf der Anklagebank saßen, startete im März. Das Urteil könnte im November gefällt werden.