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Die Zahl der Klagen gegen Schlecker steigt täglich. Insolvenzverwalter bietet keine Vergleiche mehr an.

Ehingen/Stuttgart - Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker wird den gekündigten Mitarbeitern in Güteverhandlungen keine Abfindungen mehr anbieten. „Dies ist am Mittwoch beschlossen worden“, sagte Verdi-Verhandlungsführer Bernhard Franke unserer Zeitung. Die Insolvenzverwaltung reagiert damit auf die Kritik der Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass diejenigen Mitarbeiter, die geklagt haben, belohnt werden, während die restlichen leer ausgehen“, so Franke. Zuvor wurden Mitarbeitern in Güteterminen Abfindungen zwischen 500 und 1000 Euro angeboten.

Der Verzicht auf einen Vergleich während der Güteverhandlung führt allerdings zu mehr Risiken beim Investorenprozess. In diesem Fall nämlich kommt der reguläre Kündigungsschutzprozess in Gang. In Ausnahmefällen endet dieser vorm Bundesarbeitsgericht, sofern die Parteien sich nicht einigen. Kommt ein Gericht zu dem Schluss, dass eine Kündigung unwirksam war, hat der Beschäftigte Anspruch auf sein Gehalt – auch rückwirkend. Dieses Risiko muss im Fall Schlecker der Investor tragen – und es wird immer größer.

Immer mehr Gekündigte klagen

Täglich steigt die Zahl der registrierten Kündigungsschutzklagen ehemaliger Mitarbeiter. Von den 9500 ehemaligen Schlecker-Beschäftigten wehren sich nach Information unserer Zeitung mindestens 3800 juristisch gegen ihre Kündigung. „Diese Zahl kann in den kommenden Tagen noch mehr werden, da noch nicht alle Klagen registriert sind“, heißt es aus Unternehmenskreisen. „Die Zahl der Klagen wird langsam zum Problem.“

Den Vorteil von Vergleichen sehen Arbeitsrechtsexperten darin, dass der langwierige Kündigungsschutzprozess abgewendet werden kann. Es liege im Interesse des Insolvenzverwalters, Schlecker mit so wenig anhängigen Klagen wie möglich zu verkaufen. Denn: „Falls ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war, steigt die Gefahr, das andere Gerichte diesem Beschluss folgen werden.“