Die Messwerte am Neckartor in Stuttgart zeigen die hohe Luftbelastung. Foto: dpa

Zwei Anwohner hatten 2016 wegen der schlechten Luft am Neckartor in Stuttgart geklagt. Da bisher nichts passiert ist, wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. CDU und Grüne sind uneinig, wie man darauf reagieren soll.

Stuttgart - Wie die grün-schwarze Landesregierung mit dem gerichtlich festgesetzten Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarter Talkessel umgeht, ist nach wie vor offen. Am Montag kam nach Auskunft des Staatsministeriums zwar eine interministerielle Arbeitsgruppe zusammen. Sie traf aber noch keine Entscheidung. „Es wird zu diesem Thema weitere Beratungen geben“, sagte ein Regierungssprecher.

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung „Am Neckartor“ in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro fest, weil - so die Begründung - das Land nichts zur Umsetzung des Vergleichs unternehme.

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte am Freitag dafür plädiert, die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren. Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) hatte entgegnet, er sehe nicht, warum man von vornherein auf Rechtsmittel verzichten sollte.