Vorfall am Esslinger Bahnhof: Die Polizei musste am frühen Samstagmorgen des 9. August 2025 wegen einer Schlägerei mit zwei Schwerverletzten anrücken. Foto: dpa/Christoph Reichwein

Ein Streit am Esslinger Bahnhof mit zwei Schwerverletzten hat Folgen. Vier junge Männer müssen sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

Ausweiskontrollen, Leibesvisitationen, Taschendurchsuchungen, Abgabe von Halsketten, Uhren, Armreifen oder Gürteln – die Sicherheitsvorkehrungen vor dem Eintritt in Saal 6 des Landgerichts Stuttgart sind streng. Vier Angeklagte aus Kreiskommunen müssen sich vor der Jugendkammer wegen des Verdachts des versuchten Totschlags verantworten. Sie sollen zwei Geschädigten am Samstag, 9. August 2025, gegen 3.40 Uhr am Esslinger Bahnhof schwerste Verletzungen zugefügt haben.

 

Den Grund für den Streit erwähnte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift nicht. Auf den Verlauf der Auseinandersetzung ging sie dagegen ausführlich ein. Der 19-jährige Angeklagte soll mit den beiden Geschädigten im Umfeld des Esslinger Bahnhofs zunächst eine körperliche Auseinandersetzung gehabt haben. Nach einem kurzen Streit habe er drei „gewaltbereite Freunde“ im Alter von 17 und 18 Jahren herbeigerufen.

Am Landgericht Stuttgart hat der Prozess gegen vier junge Männer begonnen, die zwei Geschädigten im August 2025 schlimmste Verletzungen zugefügt haben sollen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Nach Darstellung der Staatsanwältin soll die weitere Auseinandersetzung äußerst brutal abgelaufen sein. Einer der vier Angeklagten soll einen der beiden Geschädigten so hart mit der Faust geschlagen haben, dass er zu Boden ging. Auf den bereits regungslos Daliegenden sei weiter eingeschlagen und eingetreten worden. Der 19-jährige Angeklagte soll mehrfach gegen den Kopf des Geschädigten getreten haben. Auch das andere Opfer soll im Verlauf der Auseinandersetzung zu Boden gebracht und dort geschlagen und getreten worden sein. Beide Männer, so hatte es im Polizeibericht vom Sommer 2025 geheißen, hätten nach einer Erstversorgung vor Ort mit Kopfverletzungen in eine Klinik gebracht werden müssen.

Alkohol und Joints hätten seine Sinne vernebelt, gibt ein Angeklagter an

Alle vier Angeklagten äußerten sich zu ihren Biografien. Der 19-Jährige ließ zudem über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Es sei ihm wegen privater Probleme psychisch am Tattag nicht gut gegangen. Kumpel hätten ihn ablenken wollen und hätten ihn zum Alkoholkonsum angeregt. Vor der Tat habe er zwei Flaschen Wodka geleert – eine als Mischgetränk, eine pur. Dazu habe er Joints geraucht. Die Kombination habe seine Sinne vernebelt und zu einer eingeschränkten Wahrnehmung geführt. Er sei am Esslinger Bahnhof von den beiden Geschädigten geschlagen und beleidigt worden. Doch könne er sich an weite Teile der Auseinandersetzung nicht mehr erinnern, aber er übernehme die Verantwortung und wolle sich bei den Geschädigten entschuldigen. Er habe niemanden töten wollen.

Zu seiner Person gab der junge Mann an, er habe schon früh Drogen konsumiert. In der Schule sei er hyperaktiv gewesen. Die Lehrer hätten nur darauf gewartet, dass er kleine Fehler mache. Wegen Fehlzeiten, Zuspätkommens und nicht gemachter Hausaufgaben sei er von der Schule geflogen. Von einer angefangenen Ausbildung habe er nur das erste Lehrjahr vollendet. Seine Firma habe ihm danach wegen Fehlzeiten gekündigt.

„Die Freiheit fehlt mir“, sagt einer der Angeklagten

Er habe Bewerbungen geschrieben. Da er sich aber in Haft befinde, wisse er nicht, ob sie erfolgreich gewesen wären. Seinen Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt beschrieb er als schwierig: „Die Freiheit fehlt mir.“ Er nehme Medikamente und Schlaftabletten, weil er von Schuldgefühlen geplagt sei. In Freiheit wolle er eine Ausbildung machen. Auf den Hinweis des Vorsitzenden Richters, ob es dann nicht wieder zu Fehlzeiten kommen werde, gab der Angeklagte an, dass das nicht mehr vorkommen werde.

Für den Prozess sind sieben weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird Mitte April erwartet.