Vor dem Mosbacher Amtsgericht ist André S., genannt Hannibal, nicht erschienen. Er soll Verbindungen zu rechtsradikalen Gruppen gehabt haben. Foto: AP/Heribert Proepper

Drei Jahre nach einer illegalen Schießübung des berüchtigten Uniter-Netzwerks wird der ehemalige Elite-Soldat vom Amtsgericht Mosbach zu einer Geldstrafe verurteilt.

Mosbach - Plattenbauten, Schrottautos, Ruinen: Drei Männer ziehen sich zurück, drei Männer geben Feuerschutz. Die Szene, die wie aus einem Bürgerkrieg anmutet, hat eine Drohne am 30. Juni 2018 im nordbadischen Mosbach aufgezeichnet. Eigentlich übte dort, auf dem ehemaligen Gelände der Neckartalkaserne, eine Medizinische Eingreiftruppe den Rettungseinsatz unter erschwerten Bedingungen. Doch für den Fall eines Angriffs gab es eine Defence-Group – oder, wie es in Emails hieß, „die Shooter“.

Organisator diese Reaktionsschusstrainings war der Elitesoldat André S. Doch es handelte sich um keine Bundeswehrübung, sondern um eine illegale Veranstaltung des Uniter-Netzwerks, wie inzwischen fest steht. Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Mosbach André S. deshalb zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen. Einen Strafbefehl über 80 Tagessätze hatte er zuvor nicht akzeptiert.

Im Fokus des Verfassungsschutzes

S. gilt als Gründer von Uniter, einem Zusammenschluss von Soldaten, Veteranen und Polizisten, der brav im Stuttgarter Vereinsregister stand, inoffiziell aber Kontakte zu Preppern und Rechtsradikalen organisierte. Längst steht Uniter im Fokus des Verfassungsschutzes. Angeblich sei der Verein aufgelöst. Ob es so ist, hätte André S. am Mittwoch im Mosbacher Amtsgericht erläutern können. Doch der Mann, der sich in einschlägigen Foren Hannibal nennt, schickte nur seinen Anwalt. Zur Sache wolle sich sein Mandant sowieso nicht äußern. Zur Person erfuhr das Gericht nur, dass S. 35 Jahre alt ist, mittlerweile in Rheinland-Pfalz wohne und eine Lehre mache – „irgendwas kaufmännisches“, wie der Anwalt sagte. Die Bundeswehr hat er verlassen.

Für den Betreiber des Mosbacher Trainingszentrums, den Bundesverband Rettungshunde, ist klar, dass für die Schießübung keine Genehmigung vorlag. Man habe erst durch Recherchen der Berliner Zeitung „taz“ ein halbes Jahr später von dem Vorfall erfahren, erklärte der Präsident Jürgen Schart im Zeugenstand. Mehrfach sei Uniter 2018 auf dem Gelände zu Gast gewesen, wo sonst Polizei und Technisches Hilfswerk üben. Doch im Oktober hatte man die Zusammenarbeit beendet. Da sei der paramilitärische Charakter immer offenkundiger geworden. Worte wie Kommandopipeline seien gefallen. „Das hat doch mit medizinischer Hilfe nichts zu tun“, sagte Schart.

Die Polizei findet fünf Softair-Gewehre

Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2019 fand die Polizei bei S. fünf Softair-Sturmgewehre, die er offenbar in Mosbach verteilt hatte. Sie bleiben eingezogen, waffenrechtlich gilt S. nun nicht mehr als zuverlässig. Der Gang in die nächste Instanz ist allerdings wahrscheinlich. Sein Mandant sei freizusprechen, hatte der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer erklärt. Er habe die Waffen nicht selbst geführt, Der Richterin war das aber zu spitzfindig.