In einer ersten Verhandlung wurden vier Beteiligte an einer Schießerei in Esslingen zu langen Haftstrafen verurteilt. In einem zweiten Prozess wird einem 33-Jährigen im Zusammenhang mit der Tat im September 2022 nun versuchter Totschlag vorgeworfen.
Die Schießerei in Esslingen-Mettingen Anfang September letzten Jahres beschäftigt weiterhin das Landgericht Stuttgart. Nachdem am Mittwochnachmittag in einem ersten Prozess die Urteile gegen vier junge Männer wegen ihrer Beteiligung an dem Schusswechsel ergangen waren, begann am Donnerstag eine weitere Verhandlung zu den Vorkommnissen in der Nacht vom 5. September 2022. Ein 33-Jähriger aus Esslingen muss sich wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in sechs Fällen verantworten.
Die Staatsanwältin musste sich nicht erst in die umfangreichen Akten einlesen. Denn die Anklagevertreterin ist für beide Prozesse zuständig. In ihrer Anklageschrift gegen den 33-Jährigen stellte die Juristin den Ablauf des Tatabends aus ihrer Sicht dar und griff dabei auch auf Erkenntnisse aus der ersten Verhandlung zurück: Die vier bereits verurteilten Angeklagten und der nun vor Gericht Stehende sollen verschiedenen, rivalisierenden Gruppierungen zuzuordnen sein. Warum sie miteinander in Streit geraten waren, könne nicht ermittelt werden, hatte der Richter im ersten Prozess zum Schusswechsel in Mettingen in seiner Urteilsbegründung ausgeführt. Es könne um illegale Drogen oder den Handel damit gegangen sein, mutmaßte er.
Schutz vor den Projektilen gesucht
Jedenfalls soll es zu Gewalttätigkeiten zwischen den gegnerischen Gruppierungen gekommen sein. Der 33-jährige Angeklagte soll laut der Staatsanwältin einem zum Tatzeitpunkt 21-Jährigen – ein bereits verurteiltes Mitglied der anderen Bande – im Vorfeld des Schusswechsels ein blaues Auge verpasst haben.
Der Angegriffene habe daraufhin drei seiner Freunde für eine Vergeltungsaktion zusammengerufen. In der Nähe eines Lokals in der Obertürkheimer Straße in Esslingen-Mettingen sei es zum Showdown gekommen. Zwei der Freunde des Angegriffenen hätten dem 33-Jährigen den Fluchtweg verstellt, die beiden anderen hätten auf ihn geschossen. Der 33-Jährige habe Schutz vor den Projektilen gesucht und sei hinter ein blaues Auto gerannt, in dem wohl Mitglieder seiner eigenen Gang saßen.
Der 21-Jährige und seine drei Komplizen sollen in Erwartung eines Gegenangriffs die Flucht ergriffen haben. Während sie davonrannten, sei der 33-Jährige aus seiner Deckung hinter dem Auto hervorgekommen und habe mit einer halb automatischen Handfeuerwaffe sechs Mal aus einer Entfernung von etwa 20 Metern auf die Fliehenden geschossen. Die Anklage der Staatsanwältin gegen den 33-Jährigen lautet daher auf versuchten Totschlag sowie auf unerlaubten Waffenbesitz .
Keine Angaben zur Sache
Der in U-Haft befindliche junge Mann wollte keine Angaben zur Sache machen und sich auch nicht weiter zu seiner Person äußern. Im Vorfeld der Verlesung der Anklageschrift hatte er aber angegeben, die vom Gericht gewählte Bezeichnung, er sei berufslos, stimme nicht. Vielmehr habe er eine Ausbildung zum Anlagen- und Maschinenführer absolviert. Auch die vom Gericht genannte Adresse in Esslingen stimme nicht mehr. Sein Verteidiger stellte eine mögliche spätere Einlassung zur Tat in Aussicht. Fünf weitere Verhandlungstage sind bislang für diesen zweiten Schießerei-Prozess angesetzt.
In der ersten Verhandlung zu dem Schusswechsel hatte der Vorsitzende Richter am Mittwochnachmittag lange Haftstrafen gegen die vier Angeklagten verhängt. Der Haupttäter, jener zum Tatzeitpunkt 21-Jährige, ist mehrfach vorbestraft und war zum Zeitpunkt der Schießerei in Esslingen-Mettingen nur zur Bewährung auf freiem Fuß gewesen. Zu den ihm zur Last gelegten vorherigen Delikten, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, zählen eine ebenfalls im Bandenmilieu begangene Scheinhinrichtung und ein Hammerschlag auf den Kopf eines anderen Mannes. Der Angeklagte verfüge über eine erhebliche kriminelle Energie, habe die anderen zu der Tat angestiftet und sei als „Waffennarr“ im Besitz von mindestens 26 illegalen Waffen gewesen. Er habe in Mettingen sechs gezielte Schüsse auf den nun angeklagten 33-jährigen abgegeben. Für diese Tat, so das Urteil, müsse er sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Versperren des Fluchtwegs
Ein weiterer, zur Tatzeit 20-jähriger Angeklagter hatte nach Ansicht des Gerichts einen Schuss in Richtung des Fahrzeugs abgegeben, hinter dem der Kontrahent Schutz gesucht hatte. Der 20-Jährige habe dadurch dessen Tod billigend in Kauf genommen und muss wegen versuchten gemeinsamen Totschlags und unerlaubtem Waffenbesitzes für fünf Jahre ins Gefängnis. Die beiden Angeklagten, die dem 33-Jährigen nach Überzeugung des Gerichts in Mettingen den Fluchtweg verstellt hatten, müssen für vier und drei Jahre hinter Gitter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche, so der Vorsitzende Richter, könne Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Eine Tat, die das Landgericht gleich zweimal beschäftigt
Prozess
Die erste Verhandlung wegen der Schießerei im Esslinger Stadtteil Mettingen hatte Mitte März vor der dritten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart begonnen. In mehr als 20 Verhandlungstagen waren auch Videos aus Überwachungskameras der Gaststätten am Tatort gesichtet und ausgewertet worden.
Dashcam
Ein Beweismittel im ersten Mettinger Schießereiprozess war die Auswertung der Aufzeichnung einer Dashcam aus einem vom Haupttäter benutzten Auto gewesen. Nach Angaben des Gerichts hatte der junge Mann in dem Mitschnitt mit der Tat geprahlt und auf die Waffennutzung hingewiesen.
Zweiter Prozess
Am Donnerstag begann eine zweite Verhandlung im Zusammenhang mit der Schießerei in Mettingen. Der Angeklagte soll einer anderen Gruppierung als die im ersten Prozess Verurteilten angehört haben. Beide Gruppen waren miteinander in Streit geraten, der mit Waffengewalt ausgetragen wurde.