Maskenpflicht in der Innenstadt: Die gesetzliche Regelung dafür sei viel zu unspezifisch, befindet eine Richterin am Amtsgericht Ludwigsburg. Foto: dpa/Roberto Pfeil

Ein kleiner Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz führt zu einem spektakulären Votum am Ludwigsburger Amtsgericht: Der Beklagte wird freigesprochen, aber der Staat angeprangert.

Ludwigsburg - Verstöße gegen die Coronaauflagen werden an den Amtsgerichten mittlerweile so häufig verhandelt wie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Also täglich in großer Zahl. Doch jetzt hat ein solches Verfahren, das als Routinefall begann, derartige Kreise gezogen, dass sogar die Rechtmäßigkeit der Coronaverordnungen des Landes infrage gestellt wird. Eine Richterin am Ludwigsburger Amtsgericht hat einen Mann freigesprochen, der gegen diese Auflagen verstoßen hat. Ihre Begründung: Die Coronaauflagen verstoßen gegen geltendes Recht.