Am Schickhardt-Gymnasium haben sich die Wogen nur oberflächlich geglättet. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Eine frühere Schülerin des Stuttgarter Schickhardt-Gymnasiums kämpft vor dem Verwaltungsgericht erneut um bessere Schulnoten. Und das, obwohl sie mittlerweile Studentin ist. Warum?

Sie lässt nicht locker. Auch anderthalb Jahre nach ihrem Abi zieht eine frühere Schülerin des Stuttgarter Schickhardt-Gymnasiums noch gegen ihre Schule vor Gericht. Dieses Mal ist es das Verwaltungsgericht Stuttgart. Es geht um ihre Noten aus dem zweiten Halbjahr der elften Klasse. Konkret um die Kurse in Bildender Kunst, Deutsch und den sogenannten besonderen Lernleistungen.

 

In Kunst und Deutsch verlangt die junge Frau jeweils eine Neubewertung mit der Gesamtnote von zehn Punkten. Bei den besonderen Lernleistungen – dazu gehören Kolloquium, Seminararbeit und Dokumentation – fordert sie eine Nachholmöglichkeit für das Kolloquium samt Neubewertung und eine Neubewertung der Dokumentation mit acht Punkten. Und dies alles, nachdem sie in der gleichen Sache bereits im Eilverfahren vor demselben Gericht sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in allen Punkten verloren hatte.

Die Mutter der jungen Frau kassiert von der Richterin eine Belehrung

Nun also geht es zurück auf Start, ins Hauptsacheverfahren beim VG Stuttgart. Der zwölften Kammer ist das Anliegen der früheren Schülerin wohlbekannt. „Haben Sie denn inzwischen Abi gemacht?“, fragt die Vorsitzende Richterin Michaela Donovang. Das bejaht die junge Frau, doch Fragen nach ihrer Abinote und ihrer beruflichen Tätigkeit mag sie nicht beantworten.

Dafür ihr Anwalt Nikolai Schaber: „Sie studiert, aber nicht in dem Fach, das sie angestrebt hat.“ Als die Vorsitzende fragt, was denn im zweiten Halbjahr der elften Klasse „nicht so gut gelaufen“ sei, kommt die Mutter der jungen Frau in Fahrt – und kassiert sogleich eine Belehrung: „Ihre Tochter ist volljährig und Sie sind nicht Prozessbevollmächtigte“, so Donovang. Auch habe sie nicht auf der Klägerbank, sondern im Zuschauersaal zu sitzen, erklärt die Vorsitzende. Erst nach der zweiten Ermahnung gibt die Mutter Ruhe, bleibt aber vorn sitzen.

Bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht bleiben die Fronten verhärtet

In der Sache bleiben die Fronten verhärtet. Anwalt Schaber spricht von einer „kompletten Nichtgleichbehandlung“ seiner Mandantin mit anderen Mitschülern, von Mobbing durch den Rektor, der allein über die Noten entschieden habe, von Willkür. Die Vertreterin des Regierungspräsidiums (RP), die die Schule vor Gericht vertritt, kontert: „Da wird was unterstellt, was Sie nicht beweisen können.“

Es geht außerdem um mehrfach von der Elftklässlerin verpasste Nachholtermine zur Leistungsmessung, darum, ob eine Hausarbeit als einziger Leistungsnachweis eine Klausur ersetzen kann, ob ein Attest wegen einer nicht näher benannten„ernsthaften Erkrankung“ ausreicht, um sie als Härtefall einzustufen und ob ein virusbefallener PC genügt, um eine weitere Fristverlängerung für die Abgabe der Seminararbeit gewährt zu bekommen und zudem eine bessere Bewertung zu erwirken. Und es geht um ein Bild, das laut RP zum Zeitpunkt der Bewertung nicht vorlag, für das die Schülerin deshalb null Punkte kassierte, es aber später vorlegte. Zu diesem Punkt verweist die Vorsitzende auf die „sehr deutliche Positionierung des VGH im Eilverfahren“: Demnach sei es nicht glaubhaft, dass die Schülerin das Bild im Unterricht erstellt habe.

Die Aussagen der Ex-Schülerin überzeugen das Regierungspräsidium nicht

Auch in den anderen Punkten sieht es nicht nach einer Wende aus. Die RP-Vertreterin erklärt: „Die Schüler haben ein Jahr lang Zeit für die Seminararbeit. Man erwartet von ihnen schon, dass sie selbstständig arbeiten.“ Dem schließt sich auch die Vorsitzende an: „Das Thema war lange bekannt.“ Ein umsichtiger Schüler hätte auch die Daten gesichert. Auch den Vorwurf der Schülerin, man habe ihr vor dem Nachholtermin für das zwei Stunden zuvor von ihr abgesagte Kolloquium keinen Vorbereitungstermin angeboten, lassen weder RP noch Vorsitzende gelten. „Wenn ich krank bin, seh ich doch selber zu, dass ich an die Infos komme“, so die Vorsitzende.

Die Infos hätte sich die Schülerin bei den Lehrerinnen holen können, doch diese hätten berichtet, dass sie das gar nicht gewollt habe, berichtet die RP-Vertreterin. Die Schülerin widerspricht: „Ich wollte den Termin haben.“ Doch die Frage der Beisitzerin, wann sie diesen eingefordert habe, kann sie nicht beantworten. Sie habe doch gar keinen Unterricht mehr bei den Lehrerinnen gehabt und keinen Kontakt mehr. Diese Einlassung findet die RP-Vertreterin „absurd: die Lehrerinnen sind ja an der Schule“.

Schülerin hat nach Vorfall im Kunstunterricht Prozesslawine ausgelöst

An der Schule hatte die Schülerin vor zwei Jahren durch einen Vorfall im Kunstunterricht eine Prozesslawine ausgelöst. Ihre Kunstlehrerin hatte sie am 14. Oktober 2020, in der Hoch-Corona-Zeit, etwas abseits ihrer Mitschüler in einen Nebenraum gesetzt, weil sie keine Maske trug. Darüber, über ihre Kunstlehrerin und ihren Rektor äußerte sich die Zwölftklässlerin in einem Beitrag der „Bild“ und der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ in einer Art und Weise, die eine Anzeige der Kunstlehrerin gegen ihre Schülerin wegen Verleumdung zur Folge hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den Erlass eines Strafbefehls wegen Verleumdung gegen die damalige Abiturientin beantragt, das Amtsgericht Bad Cannstatt hatte dafür im Mai dieses Jahres auch eine Verhandlung vor dem Jugendgericht terminiert, das Strafverfahren aber im August dieses Jahres eingestellt. Als Grund erklärte Pressesprecherin Mechthild Weinland nun unlängst: „Ausschlaggebend für die Einstellung war, dass es keiner weiteren erzieherischen Maßnahmen zur Einwirkung auf die Angeklagte mehr bedurfte, zumal die vorgeworfene Tathandlung einige Zeit zurücklag.“

Kunstlehrerin hatte gegen Schülerin auf Unterlassung geklagt

Bei der Tathandlung ging es um öffentlich geäußerte Mobbing-Vorwürfe. Dies war auch Thema einer Unterlassungsklage gewesen, die die Kunstlehrerin gegen ihre damals 18-jährige Schülerin angestrengt hatte. Im Ergebnis hatte das Oberlandesgericht Stuttgart im Mai dieses Jahres entschieden, dass die Schülerin zwei Äußerungen, die sie über ihre damalige Lehrerin in einem Zeitungsinterview und einem Videobeitrag gemacht hatte, unterlassen müsse. Dazu gehört laut OLG die Äußerung, dass die Kunstlehrerin sie diskriminiert habe. Weitere Äußerungen hingegen, zu deren Unterlassung die Schülerin zuvor vom Landgericht verpflichtet worden war, brauche diese nun nicht mehr zu unterlassen. Laut OLG aus formalen Gründen. Insofern habe auch die Berufung der Schülerin Erfolg gehabt.

Auch gegen die „Bild“-Zeitung geht die Kunstpädagogin vor

Offen ist noch der Ausgang eines Prozesses wegen einer Unterlassungsklage, den die Kunstlehrerin gegen die „Bild“-Zeitung führt. Das Blatt hatte die Schülerin mit ihren Mobbing-Vorwürfen zu Wort kommen lassen, die auch schon Gegenstand in der Unterlassungsklage der Kunstlehrerin gegen die Schülerin waren. Die Fortsetzung der Verhandlung am Landgericht Berlin sei auf den 25. April 2023 verlegt worden, teilte Pressesprecher Thomas Heymann mit.

Studentin will an ihrer alten Schule ein Kolloquium nachholen

Am Schickhardt-Gymnasium hatte die Zwölftklässlerin, unterstützt von ihrer Mutter, die Schulgemeinschaft inklusive Kollegium immer wieder massiv belastet. Auch in anderen Fächern kam es zu Zerwürfnissen, weil die Schülerin besondere Konditionen für sich in Anspruch nehmen wollte, mit pädagogischen Maßnahmen nicht einverstanden war und in ihrem ständigen Kampf um bessere Noten auch die Gerichte bemühte. In der Folge verließen Lehrer die Schule, und Mitschüler wechselten selbst kurz vor dem Abi noch ihren Kurs. Nun wird das Verwaltungsgericht Stuttgart voraussichtlich vor Weihnachten auch darüber entscheiden, ob die Studentin noch mal an ihre alte Schule zurückkehren darf, um dort ihr Kolloquium nachzuholen.