Andreas Scheuer beim Maut-Untersuchungsausschuss Foto: Michael Kappeler/dpa

Nicht seine Fehler bringen den früheren Verkehrsminister vor Gericht, sondern seine angeblichen Gedächtnislücken. Gut so, kommentiert Christian Gottschalk.

Anzeigen oder gar Ermittlungen gegen Minister und Ex-Minister sind für Medien und politische Gegner ein gern gesehener Anlass, um Schlagzeilen zu produzieren. Meistens versanden die Vorwürfe, zur Anklage kommt es nur selten. Dass sich Andreas Scheuer nun vor dem Berliner Landgericht verantworten soll, ist daher schon beachtenswert. Die letzten formellen Anklagen gegen ehemalige Bundesminister gab es vermutlich gegen Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs in der Flick-Affäre. Das ist vier Jahrzehnte her.

 

Scheuer hat den Staat 240 Millionen Euro gekostet

Andreas Scheuer muss nicht vor Gericht, weil seine Fehler bei der Maut dem Staat rund 250 Millionen Euro gekostet haben. Als Verkehrsminister hatte er sich über die Bedenken der Fachleute hinweggesetzt, um den politischen Wunsch der CSU durchzudrücken. Das war dumm, aber das ist nicht strafbar. Politiker müssen Entscheidungen treffen, die können manchmal auch falsch sein. Sie deswegen im Nachhinein vor Gericht zu bringen, würde die Handlungsbereitschaft gen Nulllinie drücken. Allerdings müssen Fehler untersucht werden – genau das ist im Untersuchungsausschuss geschehen. Dabei soll es Scheuer mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben. Im politischen Alltag mag das Usus sei, vor Gericht und in Untersuchungsausschüssen gelten andere Regeln. Dass nun versucht wird, diese auch durchzusetzen, ist begrüßenswert. Erinnerungslücken in Ausschüssen, an denen Zweifel zulässig sind, gibt es viel zu häufig.