Ehe-Aus der Eltern: Ein Junge soll von seinem Vater nach Australien zurückgeholt werden.

Stuttgart - Eine Deutsche will mit ihrem vierjährigen Sohn in Deutschland bleiben. Sein australischer Vater verlangt, dass der Junge zu ihm zurückkehrt. Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnet an, "das Kind dem Vater zum Zwecke der Rückführung herauszugeben". Ein außerordentlicher Fall.

Für die Richter war die Sache klar: Kristina C., seit Februar 2010 wieder zurück in der Region Stuttgart, muss ihren viereinhalbjährigen Sohn ihrem Mann übergeben. Damit bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Juni dieses Jahres ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom Mai. Am 27. November ordnete das OLG dann die "Vollstreckung der Herausgabeanordnung" an. Sie dürfe nur erfolgen, "wenn der Gläubiger (der Vater, die Red.) mit der Vollstreckung nach Ort und Zeitpunkt einverstanden ist und das Kind an Ort und Stelle übernehmen kann". Dabei könne gegen die Mutter und jede andere Person "unmittelbarer Zwang" angewendet werden. "Unmittelbarer Zwang gegen das Kind ist nicht zulässig."

Am 6. Dezember um 7.30 Uhr klingelten ein vom Gericht beauftragter Gerichtsvollzieher, ein Mitarbeiter des Jugendamtes und ein Polizist in Zivil an der Tür von Kristina C., um den Jungen abzuholen. Weil niemand öffnete und die Wohnung leer zu sein schien, zogen sie wieder ab. Damit blieb dem Jungen erspart, dass er vorübergehend in einer Pflegefamilie untergebracht worden wäre. Denn sein Vater war noch nicht im Land. Inzwischen ist er eingetroffen. Seine Anwälte drohten Kristina C. mit einer Strafanzeige wegen Kindesentziehung, falls sie ihm den Sohn nicht bis Donnerstag übergebe. Ob bereits Anzeige erstattet wurde, sagte der Anwalt am Freitag nicht. Er lehnte jede Stellungnahme ab.

Für Karl Zimmermann, Landtagsabgeordneter von Kirchheim, ist die geplante "Rückführung" des Jungen nach Australien ein Skandal. Seit Monaten versucht der CDU-Politiker, sie zu verhindern. Am Freitag wandte er sich an den Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Aus Zimmermanns Sicht hätte das Oberlandesgericht den Vollzug erst anordnen dürfen, wenn wichtige rechtliche Fragen geklärt sind. Vor allem die, ob die australischen Gerichte Frauen mit Kindern ausreisen lassen, wenn die Väter dagegen sind. Seit Jahren hätten sie dies abgelehnt. Deshalb befürchte Kristina C., dass sie ihren Sohn verlieren werde. Aus gesundheitlichen Gründen könne sie nicht dauerhaft in Australien bleiben.

Nach der Hochzeit in Esslingen 2005 waren die Designerin und der Gynäkologe nach Australien gezogen, dort wurde 2007 ihr Sohn geboren. Um ihn kümmerte sich vorwiegend die Mutter. Weil es in der Ehe kriselte, reiste sie im Februar 2010 mit ihrem Sohn - im Einverständnis des Vaters - nach Deutschland, ließ aber den im April geplanten Rückflug platzen. Nach vielem Hin und Her beantragte der Vater im August 2010 die Rückführung seines Sohnes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Im November 2010 schlossen die Eltern beim Amtsgericht Stuttgart eine Vereinbarung, wonach Kristina mit dem Sohn spätestens Ende Januar 2011 nach Australien zurückkehren sollte. Dort sollte ihr ein australisches Gericht das Sorgerecht übertragen. Danach könnte sie wieder nach Deutschland zurückkehren. Als der Vater später mitteilte, dass es doch beim gemeinsamen Sorgerecht bleiben sollte, stornierte sie die Flüge. Im Februar 2011 übertrug ein australisches Gericht dem Vater das Sorgerecht. Anfang Mai ordnete das Amtsgericht Stuttgart deshalb "die Rückführung nach Australien sowie die Herausgabe des Kindes" an. Im Juni bestätigte das Oberlandesgericht die Entscheidung. Anfang September beantragte der Vater die Herausgabe.

Mittlerweile hatte Kristina C. den Petitionsausschuss des Landtags angerufen, dem auch Karl Zimmermann angehört. Anfang Oktober bat der Petitionsausschuss das Oberlandesgericht, von einer Vollstreckung abzusehen, bis der Landtag über die Petition entschieden habe. Zudem regten die Abgeordneten eine Mediation zwischen den Eltern an. Die Mutter stimmte zu, der Vater lehnte ab. Er werde versuchen, den Vater doch noch zu einem Vermittlungsgespräch zu bewegen, solange dieser in Deutschland sei, sagte Zimmermann am Freitag.

Ein Hinausschieben der Anordnung sei nicht möglich gewesen, sagte Matthias Merz, Sprecher des Oberlandesgerichts. Zwar sei es das Recht jeden Bürgers, sich an den Petitionsausschuss zu wenden. Nach der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung dürfe der Landtag aber keinen Einfluss auf die Gerichte nehmen. Zudem sei bei Kindesentführung und -entziehung Eile geboten, damit sich die Kinder nicht in ihrem neuen Umfeld akklimatisierten und eine Rückführung immer schwieriger werde. Die deutschen Gerichte könnten gar nicht anders handeln, weil in grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikten internationale Vereinbarungen gelten.

1990 hat Deutschland das Haager Kindesentführungsübereinkommen unterzeichnet, dem vor allem europäische und amerikanische Staaten sowie Australien angehören. Dieses soll Kinder schützen, wenn Eltern unterschiedlicher Nationalität sich trennen. Immer wieder werden in solchen Fällen Kinder von einem Elternteil ins Ausland entführt. Es gilt auch, wenn Deutsche gegen den Willen ihres Partners mit Kindern nach Deutschland zurückkehren. Würde Kristina C. "mit ihrer Kritik an der Rechtslage in Australien durchdringen, würde das HKÜ im Verhältnis zu Australien regelmäßig leerlaufen", so die Richter. "Was hat das noch mit dem Kindeswohl zu tun?", fragt Kristina C. "In Australien wird sich nicht mein Mann um unseren Sohn kümmern, sondern ein Kindermädchen." Sie muss inzwischen mit einer Inhaftierung in Australien rechnen, weil sie sich dem Willen ihres Mannes und der Richter widersetzt hat.