Foto: dpa

Der Auftritt einiger Islamisten als sogenannte „Scharia-Polizei“ in Wuppertal hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das zuständige Landgericht lehnte nun aber die Eröffnung eines Strafprozesses ab.

Wuppertal - Der Auftritt von Islamisten als „Scharia-Polizei“ in Wuppertal ist nach Ansicht des dortigen Landgerichts nicht strafbar gewesen. Ein Verstoß gegen das Uniformverbot liege nicht vor, befand das Gericht und lehnte die Eröffnung eines Strafprozesses ab. Von den grell-orangen Warnwesten mit der Aufschrift „Shariah-Police“ sei keine einschüchternde, militante Wirkung ausgegangen, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Lediglich gegen Islamist Sven Lau wurde ein Teil der Anklage zugelassen, weil er die Demonstration nicht angemeldet habe. Das Verfahren wurde an das Amtsgericht abgegeben. Im vergangenen Jahr waren Islamisten als Sittenwächter durch Wuppertal patrouilliert. Der Auftritt hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Die Scharia ist das islamische Recht.