Die 3G-Regel am Arbeitsplatz soll ab Mittwoch gelten. (Symbolfoto) Foto: dpa/Andreas Arnold

Im Kampf gegen die Pandemie sollen bald auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln gelten. Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene heißt auch hier die Devise. Wirtschaftsverbände sehen hohe Hürden im Alltag – und auch Datenschützer haben Bedenken.

Frankfurt/Main - Wirtschaftsverbände bezweifeln, ob die beschlossenen 3G-Regeln am Arbeitsplatz praktikabel sind. Während Arbeitgeber auf einen großen Aufwand bei nur kurzer Zeit zur Umsetzung verweisen, fürchten Baubranche, Handwerk und Gebäudereiniger Probleme in der Praxis. Auch Datenschutzexperten sehen Klärungsbedarf.

„Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Deutschen Presse-Agentur. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze zudem Bürokratie und helfe, den Betriebszugang zu regeln.

3G-Regel am Arbeitsplatz soll ab Mittwoch gelten

Bundestag und Bundesrat haben eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen, die ab Mittwoch bundesweit gelten soll. Wenn im Betrieb „physischer Kontakt“ zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren und dokumentieren. „Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen“, heißt es in dem Beschluss. Die Arbeitgeber bieten mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests an.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält einige Bestandteile der Regelung für „fehlerhaft“. Es bestehe nun das unnötige Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten, so Kelber. „Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden.“

Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Umsetzung

Kelber befürwortet grundsätzlich 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. „Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.“ Stattdessen seien die Unternehmen nun dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle der Beschäftigten verpflichtet worden. Trotzdem sehe der Gesetzentwurf keine Schutzmaßnahmen für die Daten der Beschäftigten vor.

„Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können“, meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum - etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. „Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten“, kritisiert Brink. Bei der Dokumentation seien ferner Strichlisten denkbar oder Kopien von Impfnachweisen.

Aus Datenschutzsicht reichten Sichtkontrollen ohne „personenscharfe Dokumentation“, sagt Brink. Eine saubere Umsetzung der Arbeitgeber bis Mittwoch hält er für nicht sinnvoll zu schaffen. Vermutlich würden dann erste Kontrollen beginnen und das System dann schrittweise verbessert.

Generelles Fragerecht nicht vorgesehen

Auch Catharina Glugla, Datenschutzexpertin bei der Kanzlei Allen & Overy, verweist auf juristische Details. Es bestehe die Auffassung, dass der Impf- oder Genesenenstatus nachgehalten werden dürfe. „Das stimmt so pauschal aber nicht. Ein generelles Fragerecht - also unabhängig von der Zugangskontrolle - ist nicht vorgesehen. Eine Umsetzung der 3G-Zugangskontrolle ohne Fragerecht wird in der Praxis aber kaum möglich sein.“

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden sollen - etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, kürzlich. „Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden. Wie will man das denn kontrollieren?“

Test- und Kontrollpflichten nicht überall machbar

Angesichts der Hürden für 3G sprechen sich diese Branchen für eine Impfpflicht am Arbeitsplatz aus. Die Test- und Kontrollpflichten seien für das Gebäudereiniger-Handwerk nicht machbar, sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands, dem „Handelsblatt“ (Freitag). „Vor diesem Hintergrund sollte die Politik mutig und ehrlich sein: Besser als neue Test- und Kontrollpflichten, die für Unternehmen unmöglich zu erfüllen sind, wäre bundesweit stattdessen 2G in den Betrieben und damit eine Impfpflicht am Arbeitsplatz.“

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält die Umsetzung der 3G-Regelung nur bedingt für möglich, wie Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa der Zeitung sagte. In Einzelfällen sollten den Betrieben daher Alternativen wie eine 2G-Regelung ermöglicht werden. „Auch wenn eine gesetzliche Impfpflicht immer nur die zweitbeste Lösung ist, sollte sie nicht von vornherein ausgeschlossen werden.“

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender „Bild Live“ mit Blick auf 3G am Arbeitsplatz, wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und dies für einen längeren Zeitraum, dann biete er im Rahmen seines Arbeitsvertrages seine Arbeitsleistung nicht mehr an. „Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.“