Helmut Scholz verlangt von der Stadt, zu prüfen, warum sich an seinen Wänden Risse gebildet haben. Foto: Cedric Rehman

Ein Mann glaubt, dass Bauarbeiten zu Rissen an seinem Haus geführt haben. Die Stadt wiegelt ab. Da die Beweissicherung im Vorfeld der Kanalarbeiten seitens der Stadt ausblieb, wird die Beweisführung für den Hausbesitzer schwierig.

Degerloch - Ordentlich gerumpelt habe es, sagt Helmut Scholz. Die Kanalarbeiten an der Großen Falterstraße und an der Reutlinger Straße im Herbst 2012 haben sich regelmäßig in kleinen Erschütterungen bemerkbar gemacht, erzählt der Degerlocher. Er wohnt mit seiner Frau am Traifelbergplatz. Erschüttert ist mittlerweile auch sein Vertrauen in die Stadt.

Scholz sieht die Stadt in der Pflicht

Der Grund ist ein Schriftwechsel mit dem städtischen Tiefbauamt, der im zurückliegenden Oktober begonnen hat. Das Degerlocher Ehepaar hat Rissbildungen im Mauerwerk beobachtet. Zwar habe es solche Schäden in dem Gebäude auch schon früher gegeben, sagt Helmut Scholz. Das Haus sei schließlich bereits im Jahr 1937 erbaut worden. Außerdem arbeite der Boden in Degerloch.

Dennoch sieht er die Stadt in der Pflicht, zu untersuchen, ob die Rissbildungen im Zuge der Bauarbeiten zugenommen haben. „Das war schließlich wie ein Mini-Erdbeben. Unsere Mieter im Haus können das bestätigen“, berichtet Helmut Scholz.

Beweissicherung seitens der Stadt blieb aus

Die Aufklärung könnte jedoch schwierig werden. Denn die Stadtverwaltung hat keine Beweissicherung vorgenommen, bevor die Arbeiten an dem Kanal begonnen haben. Beweissicherung heißt, dass die Gebäude in unmittelbarer Nähe zu Bauarbeiten fotografiert werden – bevor die Bagger anrollen. Wenn Anwohner dann Schäden monieren, kann anhand der Bilder bestimmt werden, ob die Risse schon vor den Arbeiten vorhanden waren. Scholz hat in einem Schreiben an die Stadt beklagt, dass die Beweissicherung ausgeblieben ist.

Die Verwaltung weist den Vorwurf des Versäumnisses allerdings zurück. „Normalerweise nehmen wir Beweissicherungen nur an Gebäuden vor, die direkt an die Bauarbeiten grenzen“, sagt Stefan Dunder vom Stuttgarter Tiefbauamt. „Das Haus am Traifelbergplatz ist dagegen viel zu weit entfernt.“ Er hatte in einem Brief an das Ehepaar Scholz zudem ausgeschlossen, dass die zum Einsatz gekommenen Geräte Schäden an dem Haus verursacht haben könnten. Die Distanz von mindestens 35 Metern zwischen dem Grundstück und der Baugrube sei dafür viel zu groß gewesen, ist zu lesen. Besonders schweres Gerät, das besondere Sorgfalt erfordert hätte, sei an der Großen Falterstraße ohnehin nicht zum Einsatz gekommen, heißt es weiter in dem Schreiben der Stadt.

Tiefbauamt sieht keinen Zusammenhang

Helmut Scholz beharrt hingegen darauf, dass die Erschütterungen durch den Bau des Kanals an der Großen Falterstraße und der Reutlinger Straße massiv gewesen und deshalb Schäden an seinen Mauern zumindest möglich seien. Stefan Dunder vom Tiefbauamt sieht allerdings keinen Zusammenhang zwischen wahrnehmbaren Erschütterungen und sichtbaren Schäden im Mauerwerk, sagt er. „Sonst müssten wir in Stuttgart jedes Mal Risse in den Wänden entdecken, wenn im Zollernalbkreis mal wieder die Erde wackelt.“