Für Mercedes ist der Diesel-Skandal noch nicht ausgestanden. Foto: picture alliance /Sebastian Gollnow

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfte es für Besitzer vieler Mercedes-Diesel einfacher werden, auf Schadenersatz zu klagen. Was Betroffene beachten sollten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Hürden für Diesel-Schadenersatzklagen gegen Hersteller wie Mercedes deutlich gesenkt. Auch wenn – wie bei Mercedes – keine Betrugssoftware verwendet wurde, sind Klagen wegen überhöhter Abgaswerte möglich. Denn offenbar hat auch Mercedes bei der Abgasreinigung sogenannte Thermofenster verwendet, durch die die Luft bei hohen und niedrigeren Temperaturen stärker verschmutzt wurde als bei einer vollen Funktion dieser Reinigung. Weil der EuGH solche Einrichtungen nur unter sehr strengen Voraussetzungen für zulässig hält, steigen die Erfolgsaussichten von Klagen. Zuvor hatte der EuGH bereits entschieden, dass auch ohne „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ Klagen möglich sind. Eine solche Form der Schädigung liegt beim VW-Konzern vor, dessen Software auf dem Prüfstand anders funktionierte als im echten Verkehr.