Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt. Foto: dpa

Bundespräsident Joachim Gauck bremst in der Debatte über eine Abschaffung des Paragrafen 90, der das strafrechtliche Vorgehen bei einer Beleidigung eines Bundespräsidenten regelt. Auslöser für die Diskussion war die Affäre um den TV-Moderator Jan Böhmermann.

Berlin - „Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient“, sagte Gauck in einem Deutschlandfunk-Interview, das am Sonntag gesendet werden soll. Die Rechtsordnung betone den Respekt, den man Personen schuldig sei, die eine Demokratie gestalteten und verantworteten, sagte er laut Vorabbericht vom Freitag.

Im Zuge der Affäre um den TV-Moderator Jan Böhmermann hat die Bundesregierung angekündigt, den Paragrafen 103 zu streichen, der eine Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob auch Paragraf 90 gestrichen werden soll, der dies für eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten regelt.

Keine Lex Gauck

„Ich persönlich brauche keine Lex Gauck“, sagte der Bundespräsident. Aber es gehe um den Repräsentanten aller Bundesbürger. Das müsse man bei der Beratung über mögliche Streichungen beachten. Zur Diskussion um das Aus für den Paragrafen 103 sagte Gauck nur, man müsse sorgfältig abwägen, was man durch Gesetzesänderungen gewinne und was man verliere.