Der Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner über Satire geht in die zweite Instanz. Foto: dpa

Der Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner über Satire geht in die zweite Instanz. Erdogans Anwalt Ralf Höcker sagte, er habe am Mittwoch Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingereicht.

Berlin - Vor rund zwei Wochen hatte das Landgericht Köln einen Antrag Erdogans auf einstweilige Verfügung gegen Döpfner abgelehnt. Der Manager hatte sich mit dem Satiriker Jan Böhmermann solidarisiert, der im ZDF ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen hatte.

Grenzen aufzeigen

Böhmermann hat Erdogan in Vulgärsprache beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Die türkische Regierung forderte daraufhin ein Strafverfahren gegen Böhmermann nach Paragraf 103, der die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. Jüngst erzielte Erdogan einen Teilerfolg vor dem Hamburger Landgericht. Die Richter erließen auf Antrag des türkischen Präsidenten eine einstweilige Verfügung gegen den Satiriker und untersagten ihm die Wiederholung großer Teile seines Gedichts.

Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit. „Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht“, schrieb Döpfner im April. Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns „Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen“.

Döpfner bereut nichts

Vor kurzem bekräftigte Döpfner: „Selbstverständlich bereue ich nichts. Ich stehe zu jedem Wort und jedem Komma, das ich in meinem Brief an Herrn Böhmermann geschrieben habe.“