Wer hier wen im Straßenverkehr nötigt, ist offenbar Ansichtssache. Ein Beitrag aus den „Bonbons“, der wöchentlichen Humorkolumne dieser Zeitung.
Wer kennt das nicht? Da pflügt man mit gemütlichen 180 Sachen auf der linken Spur die Autobahn herunter, flutscht geschmeidig durch Baustellen und gelbgestrichelte Fahrspuren und dann – Himmelherrgottsackzementnochmal! – schleicht da so ein blöder Kompaktwagen, so ein Hustenbonbon auf Rädern, im Schneckentempo vor einem her. Gut, okay, überall ist Baustelle und eigentlich darf man hier nur 60 fahren. Aber, hey, das sind doch nur unverbindliche Empfehlungen. Selbst schuld, wer sich daran hält.
Was tut man also? Ganz einfach: Man setzt auf zivilisierte Kommunikation – mit Lichthupe und einer Annäherung an die Heckstoßstange auf Stinkefingerlänge. Und wenn das alles immer noch nichts hilft? Nun, in diesem Fall ist uns ein Autofahrer, der unlängst auf ganz ähnliche Weise unterwegs war, ein leuchtendes Beispiel für gelebten Sozialdarwinismus im Straßenverkehr.
Der unbekannte Drängler verfolgte die Frau kilometerweit
Laut Polizeibericht war eine Autofahrerin auf der A 81 zwischen Böblingen und Sindelfingen im Baustellenbereich auf der linken Spur unterwegs, als ein unbekannter Fahrer versuchte, sie rechts zu überholen. Weil da aber schon jemand fuhr und sich nervigerweise an das Tempolimit hielt, tat er das, was jeder vernünftige Mensch tun würde: Er quengelte und drängelte so lange, bis die Frau endlich Platz machte. Als die dann noch die Frechheit besaß, ihn dafür per Handzeichen zu maßregeln, machte er einen abrupten Schlenker nach rechts und drängte sie in Richtung Leitplanke ab. Damit sie ihre Lektion auch wirklich lernt, soll er sie danach durch starkes Abbremsen ausgebremst und ihr dann über mehrere Kilometer mit geringem Abstand gefolgt sein.
Fahren Sie zum Waffenhändler ihres Vertrauens
„Krasse Nötigung“ titelte dieses garantiert autohassende Blatt dazu in einem Bericht – und erntete dafür völlig zurecht eine empörte Leserzuschrift. „Warum fährt die Dame auf der linken Spur, wenn die rechte Spur frei ist??? Das ist Nötigung!!!“, befand der mit Exklamationszeichen sehr großzügige Herr, dass sich hier doch in Wahrheit das vermeintliche Opfer schuldig gemacht habe. In Deutschland gelte schließlich das Rechtsfahrgebot, verwies er auf den StVO-Paragrafen 2 Abs. 2, der offenbar alle anderen Verkehrsregeln wie Rücksicht (§ 1) oder Abstand halten (§ 4) außer Kraft setzt.
Was lernen wir daraus? Ob auf der Autobahn oder in der Straße von Hormus – in unserer modernen Welt gelten keine Regeln, sondern das Recht des Stärkeren. Deshalb unser Tipp: Fahren Sie gleich zum Waffenhändler ihres Vertrauens, kaufen einen preisgünstigen Raketenwerfer und geben sie diesen verrückten linkespurblockierenden Bastarden die Hölle. Gepriesen sei der ADAC!!!