Hilfen für Langzeitarbeitslose: genau hingucken lohnt sich Foto: dpa

Fast jeder zehnte Langzeitarbeitslose wird sanktioniert, weil er sich nicht pünktlich im Jobcenter gemeldet oder einen anderen Regelverstoß begangen hat. Das zeigt eine neue Statistik - deutlich mehr als bisher angenommen.

Fast jeder zehnte Langzeitarbeitslose wird sanktioniert, weil er sich nicht pünktlich im Jobcenter gemeldet oder einen anderen Regelverstoß begangen hat. Das zeigt eine neue Statistik - deutlich mehr als bisher angenommen.

Berlin - Bislang hieß es immer, 97 Prozent der Langzeitarbeitslosen verhielten sich gesetzes- und regelkonform. Lediglich gegen rund drei Prozent der arbeitsfähigen Hartz-IV-Empfänger werde wegen eines Fehlverhaltens im Jahr eine Sanktion verhängt.

Nach einer neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), die unserer Zeitung vorliegt, ist diese Zahl falsch. Richtig ist vielmehr, dass knapp jeder zehnte Langzeitarbeitslose im Jahr 2013 vom Jobcenter mit einer Sanktion belegt wurde, weil er sich nicht pünktlich im Jobcenter gemeldet oder einen anderen Regelverstoß begangen hat.

BA-Sprecherin Ilona Mirtschin sagte im Gespräch mit unserer Zeitung: „Die BA hat eine neue Auswertung bei den ausgesprochenen Sanktionen vorgenommen.“ Erstmals könne man nun sagen, wie viele Langzeitarbeitslose vom Jobcenter im Laufe eines Jahres mit einer Sanktion belegt werden. Mirtschin weiter: „Wir wissen nun, dass im Lauf des Jahres 2013 dies insgesamt 470 900 Leistungsbezieher betraf.

Das sind etwa neun Prozent aller Leistungsempfänger aus dem Jahr 2013.“ Im Schnitt sei jeder Langzeitarbeitslose, der verwarnt wurde, mit zwei Sanktionen belegt worden. Eine Sanktion bedeutet, dass dem Betroffenen für drei Monate der Regelsatz von 391 Euro gekürzt wird. Bei gravierenden und wiederholten Verstößen können der gesamte Regelsatz sowie die Kostenbeteiligung für Miete und Heizung gestrichen werden.

Derzeit berät eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe über eine Reform bei den Sanktionen sowie über bürokratische Erleichterungen im Jobcenter. Es ist beispielsweise geplant, künftig die Regelverstöße von Langzeitarbeitslosen unter 25 Jahren nicht mehr schärfer zu ahnden.