Ein Blick auf den Teil des Seelbergs, den die Stadt schützen möchte. Foto: Manfred Storck

Die Stadt will Teile des Seelbergs mit einer sogenannten Milieuschutzsatzung vor Luxussanierungen schützen. Das Vorhaben ist allerdings sowohl im Gemeinde- wie auch im Bezirksbeirat umstritten.

Bad Cannstatt - Im Gemeinderat ist umstritten, ob eine Milieuschutzsatzung, die auch für große Teile des Seelbergs angedacht ist, gegen die Verdrängung von Mietern hilft oder hilfreiche Sanierungen verhindert. Das Stadtplanungsamt unterrichtete den Bezirksbeirat Bad Cannstatt jüngst über die geplante Satzung und die Notwendigkeit einer Voruntersuchung, die Daten über die Zusammensetzung der Bewohner erheben soll. Der Bezirksbeirat lehnte die Vorlage allerdings ab – es gab neun Ja- und neun Nein-Stimmen. Der Grund für das Patt: Zwei Mitglieder der Grünen durften, da sie im geplanten Untersuchungsgebiet wohnen, wegen Befangenheit nicht abstimmen. Generell plädierten die Grünen, SPD sowie SÖS/Linke/PluS für eine Milieuschutzsatzung, CDU, Freie Wähler und FDP sind dagegen.

Das umstrittene Thema ist in der Landeshauptstadt nicht neu. Denn Modernisierungen, dadurch bedingt steigende Mieten oder veränderte Eigentumsverhältnisse verdrängen Wohnbevölkerung immer wieder aus ehemals bezahlbaren Quartieren. Bereits in den 1980-er Jahren wurden auf diese Weise in Stuttgart-West viele Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt; und seit dem vergangenen Jahr sorgen die Sanierungsabsichten des Wohnbauunternehmens Vonovia am Nordbahnhof für Schlagzeilen. Die Kritik der betroffenen Mieter: Bei den Maßnahmen würde es sich um Luxussanierungen handeln, die einzig dem Zweck dienen, anschließend die Mieten zu erhöhen. Vonovia hat unter anderem auch im Seelberg rund 300 Wohneinheiten und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrem Bestand angekündigt.

Verdrängung heutiger Bewohner

Laut Matthias Bertram vom Stadtplanungsamt sind neue Balkone, Aufstockungen und Dachausbauten geplant. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, lässt sich natürlich nur erahnen. Allerdings haben die Stadtverantwortlichen große Sorge, dass sich das Vonovia-Sanierungspaket negativ auf die Bevölkerungsstruktur des Seelbergs auswirken könnte und will eine Verdrängung der heutigen Bewohner verhindern oder zumindest erschweren. Als Instrument soll jetzt die sogenannte Milieuschutzsatzung dienen, die auch in anderen deutschen Großstädten angewandt wird.

Fasst der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss, könnten laut Bertram in dem betroffenen Seelberggebiet ein Jahr lang genehmigungspflichtige bauliche Vorhaben zurückgestellt und nicht genehmigungspflichtige Vorhaben vorläufig untersagt werden. Das betreffe sogar Wohnungseigentümer, die nicht vermieten, sondern in ihren eigenen vier Wänden leben. Vor übertriebenen Erwartungen warnte der Stadtplaner, als er dem Bezirksbeirat das Vorhaben erklärte: „Wir können umlagefähige Modernisierungen nicht durch die Satzung verhindern, nur Luxussanierungen.“ Was die Stadtverwaltung darunter versteht, muss jedoch erst noch definiert werden.

Notwendig, aber auch sinnvoll?

In diesem Sinn baten Kathrin Grix (Die Grünen), Inge Utzt (SPD) und Helga Seyschab (SÖS/Linke/PluS ) bei ihren Bezirksbeiratskollegen um Zustimmung für ein gutes und im Sinne vieler, von Sanierungen betroffenen Mietern notwendiges Verfahren. Sie fanden allerdings beim bürgerlichen Lager kein Gehör. „Man will ein Wohnbauunternehmen disziplinieren – trifft dabei jedoch alle Hauseigentümer“, sagte Roland Schmid (CDU). Zudem sei das von der Stadt ins Auge gefasste Gebiet viel zu groß. Es liegt etwa zwischen der Taubenheimstraße, Alten B 14, Kreuznacher- und Martin-Luther-Straße sowie den Bahngleisen. Da sich auch die Freien Wähler sowie die FDP dagegen aussprachen und zwei Grünen-Bezirksbeiräte wegen Befangenheit nicht abstimmen durfte, kam es zu einem Remis (9:9). Damit lehnte das Cannstatter Bürgergremium das Vorhaben ab. Eine endgültige Entscheidung, ob es eine Milieuschutzsatzung im Seelberg geben wird, soll heute im Technikausschuss getroffen werden.