Der Kreistag lehnt mit großer Mehrheit eine kleinere Lösung ab. Auch der umstrittene Radweg-Lückenschluss kommt. Die Kritiker geben sich aber noch nicht geschlagen.
Es war der zumindest vorläufig letzte Schritt, mit dem die Sanierung der Kreisstraße zwischen Mönsheim und Flacht jetzt gestartet wird. Der Kreistag des Enzkreises lehnte jetzt mit deutlicher Mehrheit einen Antrag ab, die K 4569 nur mit einer einfachen Sanierung instand zu setzen. Damit bekräftigt das Gremium ebenfalls, die bereits vor längerem beschlossenen Pläne zum Ausbau der Straße jetzt umzusetzen, betonte der Landrat Bastian Rosenau. Eine ebenfalls deutliche Mehrheit bewilligte dazu überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,8 Millionen Euro.
Diesem Beschluss voraus ging ein teils heftiger Austausch von Pro- und Contra-Argumenten. Denn schon seit einiger Zeit gibt es gegen die Pläne zum Straßenbau Widerstand aus Teilen der Bürgerschaft und von betroffenen Grundstückseigentümern, die Flächen dafür hergeben müssen.
Viele Kritikpunkte
Worum geht es? Der Enzkreis will die Kreisstraße von der Landesstraße 1134 abzweigend Richtung Flacht bis auf Höhe der Südzufahrt zum Porsche-Entwicklungszentrum Weissach im Kreis Böblingen ausbauen. Die rund zwei Kilometer lange, kurvige und hügelige Strecke mitten im Heckengäu ist in einem schlechten Zustand. Vor fast zehn Jahren startete dazu ein Planfeststellungsverfahren, das nach Klagen seit 2022 rechtskräftig ist. War der Ausbau der fünf Meter breiten Straße anfangs auf sechs Meter angelegt, so änderte sich dies im Laufe des Verfahrens auf jetzt sieben Meter Breite. Von anfangs zwei Millionen Euro stiegen die Kosten auf sieben bis acht Millionen. Darin enthalten sind Entwässerungsanlagen, um die Mönsheimer Trinkwasserbrunnen zu schützen, sowie der Ausbau des Knotenpunkts der Kreisstraße mit der Landesstraße.
Darin enthalten ist ebenfalls ein umstrittener Lückenschluss für einen Radweg, von dem die Projektgegner sagen, dass dieser gar nicht existiere und somit auch keine Lücke zu schließen sei. Das neue Teilstück sei „unsinnig“, weil es Alternativen dazu gebe. Der geplante 750 Meter lange Geh- und Radweg soll gegenüber der Einmündung zum Golfplatz an der L 1134 eine Querverbindung zur K 4569 bilden, wo es weiter zum Radweg an der L 1177 nach Weissach geht. Die Grundstückseigentümer kritisieren, dass dieser durch ein Wasserschutzgebiet, entlang geschützter Biotope und ein Flora-Fauna-Habitat führen soll.
CDU, SPD und Grüne wollen kleine Sanierung
Angesichts deutlich gestiegener Kosten forderten die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD und Grünen von der Verwaltung, lediglich einen einfachen Ausbau auf eine bituminöse Breite von sechs Meter zu berechnen, wie 2015 vom Kreistag beschlossen. Laut der Ersten Landesbeamtin Hilde Neidhardt würde die einfache Belagssanierung bei fortbestehender Fahrbahnbreite von fünf Metern rund 2,5 Millionen Euro kosten, allerdings ohne ordnungsgemäße Straßenentwässerung durch einen Stauraumkanal. Dem stünden für die beschlossenen Planungen Kosten für den Enzkreis von rund drei Millionen Euro gegenüber. Dazu kommen Landesfördermittel in Höhe von 3,5 Millionen, die bei Planänderungen wegfielen. Ein neues Verfahren müsste gestartet werden, was die Sanierung weiter verzögern würde.
Entlang dieser Punkte diskutierten die Kreisräte. Besonders Joachim Wildenmann (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte wortstark für eine kleine Sanierungslösung ohne Radweg-Lückenschluss. Wolle man „Augen zu und durch, koste es, was es wolle“, so der Kreisrat, oder eine „nachhaltige Sanierung, die die Menschen vor Ort verstehen.“ Er sprach auch von Datenschutzverstößen von Seiten der Behörden im Zusammenhang mit den Enteignungsverfahren. Diese hatte bereits zuvor der Sprecher der Grundstückseigentümer, Joseph Michl, ins Feld geführt. Landrat Rosenau sicherte zu, diese Vorgänge zu prüfen.
Während die Ausschreibungen für die Bauarbeiten, die im September beginnen sollen, bereits laufen, haben die Projektgegner beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Restitutionsklage eingereicht, teilte Joseph Michl mit. Damit soll eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreicht werden. Auch die ihrer Meinung nach nicht rechtmäßig zustande gekommenen vorläufigen Besitzeinweisungen werde man anfechten.
Übrigens hatte die Landkreisverwaltung auf Aufforderung des Umwelt- und Verkehrsausschusses auch die Firma Porsche AG, bis zu deren Südzufahrt der Ausbau erfolgen soll, angefragt, ob diese sich an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen könne. Dies lehnte das Unternehmen aber ab. Als Privatunternehmen könne man sich „an den Ausbaukosten für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht beteiligen“, heißt es in einem Schreiben an den Landrat.