Der Musiker, Produzent und Komponist Moses Pelham verteidigt seine Kunst. Foto: dpa

Seit mehr als einem Jahrzehnt streiten die Pioniere der Elektromusik von Kraftwerk und der Produzent Moses P. um die Verwendung einer zwei Sekunden langen Tonsequenz. An diesem Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht den Fall des Samplings entscheiden.

Karlsruhe - Vordergründig geht es um zwei Sekunden Musik – veröffentlicht 1977 von der Band Kraftwerk, die allenthalben als Pionier der elektronischen Musik gilt, als Wegbereiter eines ganzen Genres, verehrt bis heute. Es geht um zwei Sekunden, die Ralf Hütter damals mit Tonbändern und Mischpulten erzeugte, und die 20 Jahre später geklaut wurden. Moses Pelham ist Musikproduzent, und er hat zwei Sekunden aus dem Kraftwerk-Stück ‚Metall auf Metall’ für ein Werk verwendet, das Sabrina Setlur interpretiert hat und das ‚Nur mir’ heißt. Seit mehr als einem Jahrzehnt währt ein juristischer Streit darüber, ob Moses Pelham durfte, was er tat.

Der BGH hat den Fall schon zwei mal entschieden

Zwei Mal hat der Bundesgerichtshof darüber befunden, schon das ist eine Seltenheit. Sampeln nein, aber in Ausnahmefällen vielleicht doch, wenigstens ein bisschen, hat der BGH in seiner zweiten Entscheidung aus dem Jahr 2012 geurteilt. Im vergangenen Oktober hat sich das Bundesverfassungsgericht in einer seiner seltenen mündlichen Verhandlungen der Sache angenommen. Am heutigen Dienstag verkünden die Richter in Karlsruhe ihr Urteil.

Es ist auch ein Konflikt der Generationen, der da in Karlsruhe behandelt wird. „Meine Generation zeichnet sich dadurch aus, dass sie Musik noch selber geschrieben hat“, sagt Ralf Hütter bei der Verhandlung im Oktober. Moses P. erklärt, dass Hip-Hop nicht mehr möglich sei, wenn das Urteil des Bundesgerichtshofes weiter Bestand habe. „Deswegen stehe ich hier.“ Man arbeite in seiner Kunstform einfach mit Schnipseln, die von anderen Werken im Original übernommen werden. Auf die Frage, warum er den Rechteinhaber nicht um Erlaubnis gebeten habe, reagiert der Hip-Hoper irritiert. „Es gibt da so eine Kultur des Fragens, die aus Amerika kommt“, so Moses Pelham, und dass er noch nie davon Gebrauch gemacht habe.

Es geht um die Freiheit der Kunst

Für Ralf Hütter geht es um die Ehre, für das Verfassungsgericht steht etwas anderes im Mittelpunkt: das Spannungsverhältnis zwischen Urheberrechtsverletzung und Leistungsschutzrecht auf der einen sowie der Kunstfreiheit auf der anderen Seite. Wie hinderlich ist ein restriktives Urheberrecht für den kreativen Prozess? Welche Konsequenzen hätte eine Lockerung für die Produzenten der Originale? Die Entscheidung wird um 10 Uhr verkündet.