Sven Lau bei seiner Festnahme Mitte Dezember. Foto: dpa

Er ist einer der bekanntesten deutschen Salafistenprediger: Seit Dezember sitzt Sven Lau hinter Gittern, weil er eine terroristische Vereinigung unterstützt haben soll. Jetzt entschied ein Gericht, dass Lau vorerst in Haft bleiben muss.

Karlsruhe - Der unter Terrorverdacht stehende islamistische Prediger Sven Lau bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Eine Beschwerde des 35-Jährigen verwarf der Bundesgerichtshof bereits am 10. März, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht.

Lau drohe eine erhebliche Freiheitsstrafe. Es sei davon auszugehen, dass er nach wie vor auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen könne, das ihm ein Untertauchen ermögliche. Zudem habe er sich in der Vergangenheit mehrfach über ein Ausreiseverbot hinweggesetzt.

Die Bundesanwaltschaft hatte den als Initiator der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ bekanntgewordenen Salafistenprediger Mitte Dezember festnehmen lassen.