Am Landessozialgericht ging es unter anderem darum, ob ein Mitarbeiter der Stadt einer Kollegin Gewaltvideos zeigte. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Die Stadt Stuttgart hat einem Mitarbeiter wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue gekündigt. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde im Berufungsverfahren ein Vergleich vorgeschlagen.

Wenn die AfD keinen „islamischen Einfluss“ in ihrem Alltag wolle, dann müsste sie unter anderem auch auf Kaffee und arabische Ziffern verzichten. Einen Beitrag dieses Inhalts hatte ein Mitarbeiter der Stadt Stuttgart auf Facebook mit „gefällt mir“ markiert. Der Vorsitzende Richter Ulrich Hensinger zeigte diesen Eintrag am Dienstag am Landesarbeitsgericht. Er finde ihn harmlos und vor allem keinen Beleg für salafistische Tendenzen des Mannes. Die Stadt hatte ihm gekündigt, weil sie Zweifel an der Verfassungstreue hatte. Diese personenbedingte Kündigung war schon in der ersten Instanz vom Arbeitsgericht Stuttgart für nicht begründet eingestuft worden. Die Stadt war zur Weiterbeschäftigung verpflichtet worden. Im Berufungsverfahren beschäftigt sich nun die nächsthöhere Instanz damit.