Der Staatsgerichtshof hat drei Klagen gegen die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 als unzulässig zurückgewiesen. Foto: dpa

Die Richter haben Klagen gegen den Volksentscheid zu Stuttgart 21 zurückgewiesen.

Stuttgart - Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat Klagen gegen die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 zurückgewiesen. Die Klage des Freiburger Jura-Professors Manfred Löwisch wegen angeblicher Verfassungswidrigkeit des zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurfes und des Referendums selbst sei nicht zulässig.Wie das Gericht am Montag zur Begründung sagte, ist der Antragsteller nicht antragsberechtigt. Antragsteller im Wege eines möglichen Organstreits könnten der Landtag oder die Regierung sein, nicht aber ein einzelner Bürger.

Die Anträge zweier weiterer von einem Rechtsanwalt vertretene Bürger auf Stopp der Volksabstimmung seien ebenfalls als unzulässig erachtet worden (Az.: GR 5/11 und GR 6/11).