Immer wieder hatten Stuttgart-21-Gegner Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert. Foto: www.7aktuell.de | Florian Gerlach

Ein Blockadefrühstück von Stuttgart-21-Gegnern aus dem Jahr 2011 hat ein Nachspiel: Zwei Männer hatten gegen einen Platzverweis geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen jetzt Recht.

Ein Blockadefrühstück von Stuttgart-21-Gegnern aus dem Jahr 2011 hat ein Nachspiel: Zwei Männer hatten gegen einen Platzverweis geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen jetzt Recht.

Stuttgart - Bei einem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hat die Polizei zu Unrecht Platzverweise erteilt. Mit diesem Urteil gab das Verwaltungsgericht Stuttgart den Klagen von zwei Männern, darunter der Stadtrat Thomas Adler, statt, wie eine Sprecherin am Freitag mitteilte.

Bei dem Protest am 25. Januar 2011 waren Baufahrzeuge daran gehindert worden, auf das Gelände zu fahren. Nach Auffassung des Gerichts diente das von der Polizei als „Verhinderungsblockade“ angesehene Blockadefrühstück vor dem Nordausgang des Hauptbahnhofs in erster Linie dem Protest gegen das Milliardenprojekt und damit der Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit. Damit habe es sich bei dieser Aktion um eine Versammlung gehandelt, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit falle.

„Maßnahmen aufgrund des allgemeinen Polizeirechts - wie die Platzverweise - waren deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig“, heißt es zur Begründung der Entscheidung. Eine solche ausdrückliche Auflösung habe vor der Erteilung der Platzverweise jedoch nicht stattgefunden, urteilte die Kammer und folgte somit der Argumentation der Kläger.

Zwar sei die Versammlung durch die Einkesselung der Gegner von der Polizei beendet worden. „Dies stellte jedoch keine ausdrückliche Auflösung der Versammlung dar“, erklärte das Gericht weiter. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim möglich.