Die Finanzierung des zweiten Bauabschnitts der S-Bahn Rheinneckar ist in Gefahr Foto: obs

Es könnte eng werden: Weil die Personaldecke beim Eisenbahnbundesamt (EBA) dünn ist, stehen die S-Bahn Rheinneckar und die Breisgau S-Bahn auf der Kippe. Nicht betroffen ist die S-Bahnverlängerung von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen.

Stuttgart - Hinter dem sperrigen Titel „Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (GVFG) gewährt der Bund den Ländern Zuschüsse für Verkehrsprojekte in den Städten und Gemeinden. Voraussetzung ist, dass die standardisierte Bewertung für das Vorhaben ein gesamtwirtschaftliches Nutzen-Kosten-Verhältnis von größer als 1 ergibt.

Ende 2019 wird dieses Gesetz allerdings Vergangenheit sein. Noch ist völlig offen, wie der Bund dann die Verkehrsinfrastruktur in den Ländern fördern will. Länder und Kommunen bemühen sich deshalb nach Kräften, noch möglichst viele Projekte zu stemmen.

Was den Schienenverkehr anbelangt, kommt jetzt das EBA ins Spiel, das Großprojekte genehmigen muss. Will etwa eine Eisenbahn des Bundes eine Betriebsanlage bauen – Schienenwege, Brücken, Tunnel, Dämme, Signalanlagen, Bahnhöfe oder Haltepunkte –, bedarf es einer Genehmigung durch das EBA als Planfeststellungsbehörde. Doch die Verfahren ziehen sich immer länger hin.

Mitgrund: Personal wird nicht aufgestockt

„Das liegt grundsätzlich daran, dass das Baurecht heute häufiger durch eine aufwendigere Planfeststellung und weniger durch ein schnelleres Plangenehmigungsverfahren erteilt wird“, sagt ein Bahnsprecher. Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag (Wahlkreis Nürtingen/Filder), hat aber noch eine weitere Ursache ausgemacht: Trotz gestiegener Anforderungen blieb das Personal bei der Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart des EBA dieses Jahr mit 13 Personen auf dem Stand von 2011 eingefroren.

Dies könnte sich, wie Gastel meint, auch auf Erhaltungsmaßnahmen im Schienenbereich negativ auswirken. Für diese Projekte, etwa die Erneuerung von Schotterbetten, Gleisen und Oberleitungen, stehen von 2015 bis 2019 nach der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) bundesweit acht Milliarden Euro mehr als bisher zur Verfügung – auf Baden-Württemberg entfallen 2,2 Milliarden. Doch bevor die Mittel fließen, müssen auch diese Maßnahmen teilweise durch das EBA genehmigt werden.

„Die Personalausstattung des EBA ist nicht unsere Sache“, sagt dazu der Bahnsprecher. Und: „Es steht uns nicht an, das EBA zu kritisieren.“ Er räumt aber ein, dass es „Projekte gibt, die auf einem zeitkritischen Pfad“ sind. Ein Beispiele dafür sei die Breisgau-S-Bahn für den Großraum Freiburg. Das Projekt wurde vom Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg ins Leben gerufen. Der Betrieb soll in einer ersten Ausbaustufe eigentlich im Jahre 2018 aufgenommen werden. Wenn nicht, werde man „andere Finanzierungstöpfe auftun müssen“, so der Bahnsprecher.

Fertigstellung vor Ende 2018 scheint ausgeschlossen

Ein anderes Projekt, das in Gefahr ist, wenn die Genehmigung durch das EBA auf sich warten lässt, ist laut Bahn die zweite Baustufe der S-Bahn Rheinneckar. Inzwischen rechnet man dort nicht mehr mit einer Fertigstellung vor Ende 2018. Wenn das nicht gelingt, entfällt auch dort die Förderung nach GVFG. Denn bis 2019 müssen Projekte nicht nur genehmigt, sondern auch geplant, gebaut und abgerechnet sein.

Das EBA selbst sagt dazu: „Die Dauer des behördlichen Verfahrens ist einzelfallabhängig und wird unter anderem durch Art und Umfang des Vorhabens, die Qualität der Planunterlagen, Anzahl und Inhalt der Einwendungen und Stellungnahmen sowie durch gesetzliche Verfahrensvorschriften beeinflusst.“ Nur rund zwölf Prozent der Laufzeit eines Verfahrens könne das EBA selbst gestalten. Grundsätzlich priorisiere die Bahn ihre Projekte, das EBA setze seine personellen Ressourcen dann entsprechend Bedarf und Priorität ein. Wenn notwendig, greife das EBA auch auf externen Sachverstand zurück.

Das war auch bei Stuttgart 21 schon der Fall. Das EBA entscheidet über die Planabschnitte, etwa auch, ob die Pläne auf den Fildern genehmigungsfähig sind. Matthias Gastel schließt daraus: „Die Verantwortung für Verzögerungen tragen diejenigen, die das Projekt angeblich umsetzen wollen. Der Bund hat es offensichtlich nicht sehr eilig mit S 21.“

Entspannt verfolgt man bei den SSB die Personalsituation beim EBA: „Wir fallen nicht in diesen Engpass“, sagt eine Sprecherin zur Verlängerung der S-Bahn von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen. Dieses Projekt sei, weil es sich um eine nicht bundeseigene Eisenbahn handle, nicht bei der Bahn, sondern bei den SSB angesiedelt. Planfeststellungsbehörde sei damit das Regierungspräsidium, so die Sprecherin.