OB Fritz Kuhn nimmt von Initiator Joris Schoeller (rechts) Unterschriften der S21-Kritiker entgegen Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Mit einem vierten Bürgerbegehren wollen die Kritiker von Stuttgart 21 das Milliardenprojekt doch noch kippen. Auch wenn die Aussichten gering sind, haben die über 20 000 gesammelten Unterschriften wenigstens Symbolcharakter.

Stuttgart - Zehn blaue Aktenordner sind vor Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) in Raum 301 des Rathauses aufgereiht. „Leistungsrückbau 21“ steht auf den Ordnerrücken geschrieben. Fotografen lichten den OB und die Initiatoren der Aktion ab. Und genau darum geht es an diesem Montagvormittag auch, wie Joris Schoeller von der Initiative gegen Stuttgart 21 sagt: „Wir wollen nochmals eine öffentliche Diskussion anstoßen, in der die Leistungsfrage des Bahnhofs ein für alle Mal geklärt wird.“

Die 20 000 Unterschriften haben Schoeller und seine Mitstreiter vom vierten Bürgergehren gegen Stuttgart 21 gesammelt, um erneut ihren Unmut zu bekunden. Ihr Kritikpunkt: In dem heutigen Kopfbahnhof könnten mehr Züge pro Stunde ein- und ausfahren als im geplanten Tiefbahnhof. Mit dem vierten Bürgerbegehren wollen die S-21-Kritiker das Milliardenprojekt der Bahn doch noch kippen.

OB Kuhn nahm die Kritik zur Kenntnis und betonte, dass er die Mühe anerkenne, 20 000 Unterschriften zu sammeln. Inhaltlich äußerte er sich zu den Vorwürfen nicht. „Alle Themen, die hier heute angesprochen wurden, waren bereits Teil der politischen Auseinandersetzung“, sagte Kuhn. Die Stadt müsse nun prüfen, ob das Begehren juristisch zulässig sei.

Kritikern bleibt noch das Eilverfahren

Der letzte Vorstoß der Kritiker mit dem Titel „Storno 21“ befinde sich derzeit noch in der rechtlichen Prüfung, sagte Kuhn. Eine Abstimmung im Gemeinderat sei im Mai geplant, so der OB. Die ersten beiden Anläufe für Bürgerbegehren, die noch 67 000 beziehungsweise 35 000 Unterschriften zusammenbrachten, scheiterten vor Gerichten.

Ein Bürgerbegehren ist der Schritt vor einem Bürgerentscheid. Zur Einreichung eines Bürgerbegehrens müssen auf kommunaler Ebene die Unterschriften von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in einer Kommune, maximal aber 20 000 gesammelt werden. Für ein Volksbegehren auf Landesebene wie im Jahr 2011 sind 10 000 Unterschriften nötig.

Sollte die Stadt dem Bürgerbegehren nicht stattgeben, haben die Initiatoren die Möglichkeit, ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu beantragen und sich auf das Recht auf ein solches Begehren zu berufen, das in der Gemeindeordnung verankert ist. „Wir rechnen damit, dass wir darauf zurückgreifen müssen“, sagt Schoeller.