Rund 80 Bürger nahmen an der Informationsveranstaltung der Bahn teil. Foto: Fatma Tetik

Die Deutsche Bahn hat am Mittwochabend in der Filderhalle in Leinfelden Anwohner über die geplanten Verbesserungen im S-21-Filderabschnitt informiert. Dabei bleiben viele Fragen offen.

Leinfelden - Die von der Deutschen Bahn überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen zum S-21-Filderabschnitt füllen 20 Leitz-Ordner. Von 19. Juni an liegen sie zur Einsichtnahme in den Rathäusern aus. Anwohner und interessierte Bürger können die pralle Lektüre dann einen Monat lang unter die Lupe nehmen.

In einer Informationsveranstaltung in der Filderhalle stellte die DB-Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm am Mittwochabend den Planfeststellungsabschnitt 1.3bim Vorfeld auf die Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen vor. Erläutert wurden zum einen die Planungen im Bereich der Rohrer Kurve bis Flughafen sowie die Unterschiede zu den Planungen aus dem Jahr 2013/2014. Im Fokus der Veranstaltung, an der etwa 80 Menschen teilgenommen haben, standen die Lärm- und Schallschutzmaßnahmen entlang der Trasse durch Leinfelden-Echterdingen.

Anwohner haben eventuell Anspruch auf Lärmschutzwände

Heiko Siebenschuh, Projektmanager bei der Bahn für den besagten Bauabschnitt, erläuterte das Lärmschutzkonzept. Demzufolge werden auf einer Gesamtlänge von zwei Kilometern bis zu vier Meter hohe Schallschutzwände aufgebaut, um Anrainer an der Schienenstrecke zwischen dem Flughafen und der Rohrer Kurve vor Lärm zu schützen. Ergänzt werden diese klassischen Maßnahmen mit „innovativen Formen des Lärmschutzes“, so Siebenschuh. Dazu zählen Schienenstegabschirmungen auf einer Länge von 3500 Metern und sogenannte besonders überwachte Gleise auf 3200 Metern. Auf einer Länge von 800 Metern sind in zwei Kurvenbereichen Schienenschmiereinrichtungen vorgesehen.

An manchen Stellen werden diese Maßnahmen allerdings nicht ausreichen, um Anwohner ausreichend vor Lärm zu schützen, wie Siebenschuh erklärte. In diesen Fällen haben die betroffenen Anwohner eventuell einen Anspruch auf Kostenerstattung für passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster. Insbesondere die Gestaltung der Lärmschutzwände stieß in der anschließenden Fragerunde bei den Bürgern auf Ablehnung und Kritik. Bahn-Anwalt Peter Schütz sagte dazu: „Die Ästhetik ist zweitrangig, die Effektivität der Wände steht für uns im Vordergrund.“ Die Gestaltung der Wände sei nicht Aufgabe der Bahn. Transparente Schallschutzwände, wie sie von einigen Bürgern gefordert werden, kommen laut Bahn nicht infrage. Diese sind zum einen für den Streckenabschnitt nicht zugelassen und darüber hinaus haben sie keine schallabsorbierende Wirkung.

Keine politischen Diskussionen

Die Erste Bürgermeisterin Eva Noller kündigte an, dass die Stadt Leinfelden-Echterdingen zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Schallschutzwände eine eigene Bürgerinformation anbieten wird. Die Veranstaltung findet am 22. Juni, um 18.30 Uhr im Walter-Schweizer-Kulturforum statt. Auf grundlegende, politische Diskussionen wollten sich die Bahnvertreter am Mittwochabend nicht einlassen. „Wir wollen in erster Linie die Belange der persönlich Betroffenen bedienen“, sagte der Abschnittsleiter der Projektgesellschaft, Matthias Breidenstein. Diese können sich nach der Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen zu den Plänen äußern und bis zum 1. August ihre Einwände erheben.

Insbesondere der Blick in die Ordner 1, 2, 7 und 11 dürfte für sie von Interesse sein. Darin finden sich Erläuterungstexte, Zusammenfassungen einzelner Gutachten, Übersichtspläne, Grunderwerbsverzeichnisse sowie schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen. Das Regierungspräsidium stellt die Unterlagen auch online zur Verfügung.